Nils Brinkmann,
Matthias Struch
Ein kleiner Teil der nationalsozialistischen Filmproduktion ist für die Öffentlichkeit schwer zugänglich, in der Regel explizite NS- Propagandafilme. Die sogenannten Vorbehaltsfilme dürfen nur eingeschränkt gezeigt werden- mit Einführung und Diskussionsangebot. Die Verfahrensweise ist kaum bekannt. Für die meisten gelten diese Filme als 'verboten'. Schon 1945 hatten die alliierten Siegermächte Regelungen für den Umgang mit den NS- Filmen beschlossen. Einige der seinerzeit verbotenen Filmen zählen heute noch zu den Vorbehaltsfilmen.
Eine FSF- Prüferrunde hat sich zwei NS- Filme angesehen, um sie unter Kinder- und Jugendmedienschutzaspekten hinsichtlich ihrer Wirkungmächtigkeit zu diskutieren.
Printausgabe tv diskurs: 10. Jg., 4/2006 (Ausgabe 38), S. 56-63