Katja Lange,
Otto Vollmers
Er sollte am 1. Januar 2011 in Kraft treten, dann scheiterte er unerwartet am Landtag von Nordrhein-Westfalen: der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Stein des Anstoßes war die Absicht, über ein nutzerautonomes Filtersystem Eltern die Möglichkeit zu geben, beeinträchtigende Inhalte von ihren Kindern fernzuhalten. Viele Blogger und Internetnutzer sahen darin einen für das Netz untauglichen Versuch, die Altersfreigaben der klassischen Medien auf das Internet übertragen zu wollen. Die Freiheit des Netzes sei in Gefahr, gerade für Blogger sei Selbstklassifizierung unzumutbar. Fast ein Jahr später hat sich trotz des Scheiterns der Novelle einiges im Bereich des Jugendmedienschutzes getan. In diesem Beitrag bezieht die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) Position zur gescheiterten Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags.
Printausgabe tv diskurs: 15. Jg., 4/2011 (Ausgabe 58), S. 32-33