Beanstandungsverfahren der KJM

Verletzung der Menschenwürde bei Darstellung eines Gewaltopfers (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 20.10.2008)

Redaktion Recht

1. Eine Entscheidung der Kommission für Jugendmedienschutz über eine medienrechtliche Beanstandung kann auch dann im Umlaufverfahren getroffen werden, wenn die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe zur Entscheidungsfindung erforderlich ist.

2. In einem Fernsehmagazinbeitrag ist die Menschenwürde eines dargestellten Opfers von Gewalt dann verletzt, wenn das Opfer zu einem bloßen Mittel der Bebilderung der Nachricht gemacht wurde, etwa, indem eine Filmsequenz in einer Länge ausgestrahlt wird, die zur Darstellung der Nachricht nicht erforderlich war.

(Mit Anmerkungen von Prof. Dr. Heribert Schumann)

Printausgabe tv diskurs: 14. Jg., 1/2010 (Ausgabe 51), S. 96-105

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