Redaktion Recht
Gegenstand dieses Rechtsstreits beinhaltete die vom Verwaltungsgericht Köln ausgesprochene Verpflichtung, die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) müsse einem privaten Sammler zur Komplettierung seiner Kollektion einen längst vergriffenen erotischen Unterhaltungsfilm liefern. Bei näherem Hinsehen könnte diese Entscheidung weitreichende Konsequenzen für die Verbreitung indizierter pädophiler, antisemitischer oder anderer jugendgefährdender Medien nachsichziehen.
Das Verwaltungsgericht Köln entschied im September 2014 zugunsten des hartnäckigen Sammlers, er könne von der BPjM eine analoge Kopie des indizierten Films verlangen. Der Medienrechtler Prof. Dr. Marc Liesching, der die BPjM in diesem Verfahren vertrat, beantragte eine Berufungszulassung gegen das Urteil.
Quelle: https://openjur.de/u/741862.html
Printausgabe tv diskurs: 19. Jg., 1/2015 (Ausgabe 71), S. 116-117