Redaktion Recht
Das Landgericht Memmingen hatte am 03.02.2015 zu entscheiden, ob ein 12-jähriger Junge (Kläger) Opfer einer Cybermobbing-Attacke durch seinen gleichaltrigen Mitschüler (Beklagter) geworden ist und ihm deswegen entsprechende Unterlassungs- und Schmerzensgeldansprüche zuzusprechen sind.
Printausgabe tv diskurs: 20. Jg., 1/2016 (Ausgabe 75), S. 90-90