Cybermobbing: Digitale Häme und Spott bleiben nicht ungesühnt

Redaktion Recht

Das Landgericht Memmingen hatte am 03.02.2015 zu entscheiden, ob ein 12-jähriger Junge (Kläger) Opfer einer Cybermobbing-Attacke durch seinen gleichaltrigen Mitschüler (Beklagter) geworden ist und ihm deswegen entsprechende Unterlassungs- und Schmerzensgeldansprüche zuzusprechen sind.

Printausgabe tv diskurs: 20. Jg., 1/2016 (Ausgabe 75), S. 90-90

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