Das Zweite Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
Murad Erdemir
Prof. Dr. Murad Erdemir ist Stellv. Direktor der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) und Honorarprofessor für Jugendmedienschutzrecht an der Georg-August-Universität Göttingen. Außerdem ist er Dozent im Masterstudiengang Medienrecht (LL.M.) am Mainzer Medieninstitut.
Es muss ein zentrales Anliegen der Medienpolitik sein, in einer zunehmend konvergenten Medienwelt ein entsprechend kohärentes Jugendschutzsystem zu entwickeln. Zugleich gilt es, auf die aktuellen Herausforderungen im digitalen Zeitalter zu reagieren und die notwendigen Risikoverschiebungen vorzunehmen. Während die Länder bis heute untätig geblieben sind, hat der Bund mit seinem Zweiten Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes eine Antwort gegeben auf die neuen Anforderungen im Netz. Und er hat damit zugleich Fragen aufgeworfen: Wer hat die Kompetenz zur Konvergenz? Und wie viel Staat verträgt der Jugendmedienschutz?
Der Beitrag ist in der Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP 2/2021, S. 53) bei beck-online erschienen und kann über diesen Link mit freundlicher Genehmigung vom Autor und beck-online kostenfrei abgerufen werden.
Online seit 13.04.2021: https://mediendiskurs.online/beitrag/das-zweite-gesetz-zur-aenderung-des-jugendschutzgesetzes/
Prof. Dr. Murad Erdemir ist Stellv. Direktor der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) und Honorarprofessor für Jugendmedienschutzrecht an der Georg-August-Universität Göttingen. Außerdem ist er Dozent im Masterstudiengang Medienrecht (LL.M.) am Mainzer Medieninstitut.