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„Der digitale Raum ist kein rechtsfreier Raum.“

Anke Soergel im Gespräch mit Gesa Gräfin von Schwerin

Die Rechtsanwältin Gräfin von Schwerin klärt mit ihrem Präventionsprojekt  „Law4School“ bereits seit 2007 Schüler:innen, Eltern und Lehrkräfte über Rechte und Pflichten im digitalen Raum auf. Bis 2024 hat sie mit diesem Projekt ca. 300.000 Menschen erreicht. Im Gespräch mit mediendiskurs wird deutlich, dass das Thema „digitale Gewalt“ in der Bildungspolitik, insbesondere in der Lehramtsausbildung, bislang kaum berücksichtigt wird. Ihr Ansatz zeigt jedoch: Prävention und rechtliches Wissen befähigen junge Menschen, digitale Übergriffe zu erkennen, sich zu wehren und ihre Rechte aktiv geltend zu machen.

Online seit 12.11.2025: Link

 

Wie sind Sie auf die Idee für Ihr Präventionsprojekt „Law4School“ gekommen? Und an wen richtet sich Ihre Aufklärungsarbeit? 

Seit nahezu 20 Jahren befasse ich mich in meiner anwaltlichen Tätigkeit mit dem Themenfeld digitaler Gewalt. Im Jahr 2007 erhielt ich erstmals ein Mandat in einem Fall von Cybermobbing: Ein Geschwisterpaar wurde auf der damals populären Plattform schülerVZ massiv diffamiert; über sie wurden herabwürdigende Inhalte verbreitet, Bilder manipuliert und weitergegeben. Die Eltern wandten sich an mich, woraufhin ich zivilrechtliche Schritte gegen die beteiligten Täter:innen einleitete. Parallel dazu bat mich die betroffene Schule, mit den Schüler:innen die Themen „digitale Gewalt“ bzw. „Cybermobbing“ zu bearbeiten. Die teilnehmenden Schüler:innen der sechsten und siebten Klasse waren direkt begeistert bei der Sache, und mir wiederum hat es große Freude bereitet, ihnen die rechtlichen Hintergründe zu vermitteln. 
In der Folge entstand die Nachfrage nach Informationsveranstaltungen für Lehrkräfte und Eltern, ebenso sprachen weitere Schulen mich an. Aus diesen ersten Formaten entstand die Idee, als Anwältin Wissen über die gesetzlichen Rechte und Pflichten im digitalen Raum systematisch an Schulen zu vermitteln.
Zu diesem Zeitpunkt lebte ich noch in Rostock und plante zunächst, an sämtliche Schulen in Mecklenburg-Vorpommern Anwält:innen zu schicken. Fördergelder in entsprechender Höhe gab es damals aber nicht. Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern unterstützte mein Projekt aber mit einer Aufwandsentschädigung für rund 25 Vorträge und dann in den Folgejahren für jährlich 100 Vorträge. Die Nachfrage wuchs stetig und seit 2012 biete ich Live-Webinare an, um mit geringem organisatorischen Aufwand flächendeckend mehr Schüler:innen erreichen zu können. Mittlerweile wird das Projekt bundesweit an Schulen umgesetzt. 

Sind Sie derzeit noch als Anwältin tätig? 

Bis Ende 2022 führte ich die Vortragstätigkeit parallel zu meiner anwaltlichen Tätigkeit aus. Im Jahr 2023 gründete ich schließlich das Unternehmen, das derzeit über zwei Mitarbeitende in Vollzeit verfügt. Gegenwärtig bin ich als Anwältin nur noch außergerichtlich beratend tätig und übernehme keine Gerichtsverfahren mehr, da sich Webinar- und Gerichtstermine organisatorisch nur schwer vereinen lassen. Wir haben aber mittlerweile ein bundesweites Netzwerk von Anwälten aufgebaut, die die gerichtliche Durchsetzung übernehmen können. Die Projektarbeit bereitet mir große Freude, da ich hier präventiv agieren kann und nicht, wie bei der anwaltlichen Tätigkeit häufig, erst hinterher die „Scherben zusammenkehren“ muss. 

Wie gelingt Aufklärung über gesetzliche Regeln im digitalen Raum? Gibt es spezielle „kindgerechte“ Methoden, um komplexe juristische Sachverhalte so zu vermitteln, dass sie für Schüler:innen verständlich bleiben, ohne wesentliche Inhalte zu verkürzen?

Zu Beginn meiner Vortragstätigkeit habe ich noch die einschlägigen Paragrafen mit vollständigem Wortlaut „an die Wand geworfen“ – mit solch einer Darstellung konnten die Schüler:innen jedoch wenig anfangen. Im Verlauf der folgenden Jahre habe ich versucht, juristische Fachbegriffe zu vermeiden und die Sprache zu vereinfachen. Ich habe z. B. meiner damals neunjährigen Tochter den Text einer strafbewehrten Unterlassungserklärung vorgelesen und sie gefragt, ob sie den Inhalt nachvollziehen könne. Nachdem sie dies verneinte, formulierte ich den Text in „Ich verspreche, es nicht nochmal zu tun“ um, und plötzlich konnte sie es verstehen. Mittlerweile tauchen gegebenenfalls noch vereinzelt Begriffe wie „Nötigung“ oder „Abmahnung“ auf, aber auch diese erkläre ich in einfachen Worten. 
 


Entscheidend ist, dass vermittelt wird, dass verbindliche Regeln existieren und Regelverstöße Konsequenzen haben.



Wenn es beispielsweise um den Straftatbestand der Verbreitung oder des Besitzes von Kinderpornografie geht, erkläre ich, dass diese Taten mit sechs Monaten Gefängnis geahndet werden. Die Jugendlichen sollen verstehen, dass es sich dabei um eine strafbare und schwerwiegende Handlung handelt. Detaillierte Aspekte – etwa die Besonderheiten des Jugendstrafrechts – sind an dieser Stelle noch nicht erforderlich und dafür reicht bei einem 90-minütigen Webinar die Zeit auch nicht. Entscheidend ist, dass vermittelt wird, dass verbindliche Regeln existieren und Regelverstöße Konsequenzen haben – vergleichbar mit den gebräuchlichen Wendungen „Du darfst nicht hauen, nichts klauen oder kaputt machen“. 

Wie ist ein typisches Webinar aufgebaut?

In der Regel steht der grobe Plot. Es kommt jedoch vor, dass mir Schulen aktuelle Problemlagen oder konkrete Vorfälle schildern. In solchen Fällen greife ich den Sachverhalt in abstrahierter Form auf und nutze ihn, um daran die relevanten rechtlichen Aspekte zu erklären und zu veranschaulichen. Auch binde ich gerne aktuelle digitale Entwicklungen, aktuelle Gerichtsentscheidungen oder Gesetzesänderungen ein. Ergänzend zu den Liveseminaren haben wir zur Vertiefung des Stoffes ein Streamingangebot entwickelt. In Videomodulen erkläre ich Schüler:innen mithilfe praxisorientierter Fallbeispiele die jeweiligen Themen. Die Videos können von den Lehrkräften jederzeit abgerufen werden. 
Seit vergangenem Jahr haben wir die Videos zusätzlich in vereinfachter Sprache aufgenommen, um auch Förderschulen zu erreichen. Zudem wollen wir meine Stimme mittels KI-Stimmengenerators in zahlreiche Sprachen – u. a. Arabisch oder Ukrainisch – umwandeln, um so auch schon Kindern, die noch nicht der deutschen Sprache mächtig sind, diese Inhalte zu vermitteln. 

Hat es einen positiven Effekt, dass Sie als Externe die Aufklärung übernehmen und nicht die jeweiligen Lehrer:innen? 

Ja, das bestätigen die Lehrer:innen – als externe Fachperson wird mir im schulischen Kontext häufig eine höhere Autorität zugeschrieben. Auch werde ich von den Schüler:innen gerne getestet, indem sie mir Fragen wie bspw. „Was ist lebenslänglich?“, „Was war Ihr schlimmster Fall?“ oder „Was war das höchste Schmerzensgeld?“ stellen. Während sich die Lehrer:innen nur begrenzt in den juristischen Stoff einlesen können, kann ich diese Fragen fachlich fundiert beantworten. Besonders schön finde ich, so wurde mir berichtet, dass die Schüler:innen nach den Webinaren, wenn sie mit den Lehrer:innen oder Sozialarbeiter:innen alleine im geschützten Klassenraum sind, das Gespräch suchen und ihre Erlebnisse teilen. Die Jugendlichen sind sich bewusst darüber geworden, dass sie über Rechte verfügen und diese auch wahrnehmen können. Eine Lehrerin berichtete bspw., dass sich ihr eine 13-Jährige anvertraut habe. Sie habe von einem 19-Jährigen „Dickpics“ bekommen und dachte, dies sei normal. Aufgeklärt durch das Webinar wollte sie Strafanzeige gegen den Mann stellen.
 


Die Jugendlichen sind sich bewusst darüber geworden, dass sie über Rechte verfügen und diese auch wahrnehmen können.



Ihr Projekt „Law4School“ dient insbesondere der Aufklärung über digitale Gewalt – welche Formen der digitalen Gewalt gibt es? Und welche dieser Formen betreffen Schüler:innen im Alltag am stärksten – sei es als Betroffene oder als Täter:innen?

Was alles unter digitale Gewalt zu subsumieren ist, darüber ließen sich ganze Abhandlungen verfassen. Ausgangspunkt meiner Tätigkeit war das Thema „Cybermobbing“, bei dem insbesondere Verletzungen des „Rechts am eigenen Bild“ eine zentrale Rolle spielten. Bildnisschutz gewinnt zudem aktuell im Kontext von KI‑veränderten oder KI‑generierten Fotos zunehmend an Bedeutung. Weitere Erscheinungsformen digitaler Gewalt sind sexuelle Belästigung durch das unerwünschte Zusenden pornografischer Texte oder Bilder in Gruppen-Chats, Sextortion (Sex samt Erpressung) sowie Cybergrooming. Auch sind Strafrechtstatbestände wie Verleumdung oder Beleidigung zu berücksichtigen. Wichtig zu erwähnen ist auch, dass digitale Gewalt nicht nur Kinder und Jugendliche betrifft, sondern auch Lehrer:innen zur Zielscheibe werden, etwa indem sie heimlich während des Unterrichts fotografiert, die Bilder anschließend bearbeitet und verbreitet werden oder indem über sie unwahre Behauptungen in sozialen Netzwerken gestreut werden. Damit wird deutlich, dass auch Lehrer:innen dringend über ihre Rechte und mögliche rechtliche Schritte aufgeklärt werden müssen. 

Was ist Ihre Erfahrung – wie ist der Wissensstand bei Kindern und Jugendlichen über rechtliche Themen, die sie betreffen? 

Bei Berufsschüler:innen ist ein bestimmtes Grundwissen vorhanden. Bei Kindern und Jugendlichen bis etwa zur zehnten Klasse besteht hingegen oftmals nahezu kein Vorwissen. Einzelne strafrechtliche Aspekte – wie die Existenz der Tatbestände Körperverletzung oder Beleidigung – sind gelegentlich bekannt. Wenn es dann aber bspw. um das Recht am eigenen Bild geht, ist in der Regel kein Wissen vorhanden. Und dabei ist die zivilrechtliche Betrachtungsweise sehr wichtig, so kann man nämlich im Zivilrecht auch gegen Strafunmündige (Kinder, die noch nicht 14 Jahre alt sind) vorgehen. Dabei stellt der § 828 BGB auf die Einsichtsfähigkeit der Minderjährigen ab.1 Und insbesondere bei Mobbingfällen sagen die Gerichte, dass Minderjährige i. d. R. wissen, was sie bei Mobbing tun, und dass es Unrecht ist. Wenn man weiß, wer der Täter ist, ist der zivilrechtliche Weg oftmals auch der direktere Weg – so hat der Täter in der Regel eine Woche Zeit, auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu antworten. Unterbleibt eine Reaktion, bedeutet dies die Ablehnung der außergerichtlichen Einigung und kann zu einem gerichtlichen Verfahren führen. Von dieser Vorgehensweise hat jedoch oft auch die Polizei keine Kenntnis, so dass Eltern betroffener Kinder oftmals denken, dass sie mangels Strafmündigkeit des Täters ihrem Kind nicht helfen können.
 


Bei Kindern und Jugendlichen bis etwa zur zehnten Klasse besteht oftmals nahezu kein Vorwissen.


 

Gibt es spezielle Fragen, die Kinder und Jugendliche immer wieder stellen? 

Eine Frage, die immer wieder gestellt wird, ist „Wieso ist das alles so teuer?“ (Anwaltskosten, Schmerzensgeld etc.). Zunächst war ich mir nicht sicher, wie sich diese Frage gut beantworten lässt. Mittlerweile erkläre ich es den Kindern folgendermaßen: Wenn ihr das Smartphone von jemandem kaputt macht, dann kann man ein neues Gerät kaufen und alles ist wieder gut. Aber die Seele eines Menschen, wenn die kaputt gemacht wird, kann sie nicht einfach ersetzt werden. Deswegen geht es bei den Gerichtsverfahren um viel, viel mehr als nur um ein kaputtes Smartphone. 

Enthalten die Lehrpläne Ihrer Ansicht nach hinreichende Vorgaben zur Vermittlung von Medienkompetenz und rechtlicher Bildung? 

Medienbildung ist in den Rahmenplänen verankert, wobei der Fokus primär auf die Entwicklung von Medienkompetenz gerichtet ist. Aber das Thema „digitale Gewalt“, so wie ich es behandele, wird, meines Wissens, weder in den Lehrplänen noch in der Ausbildung von Lehrkräften berücksichtigt. Dabei wäre es gerade in der Lehramtsausbildung äußerst wichtig und sollte für die Studierenden verpflichtend sein. Es gibt zwar entsprechende Angebote, die jedoch nur auf freiwilliger Basis verfügbar sind. 

Haben Sie eine Möglichkeit gefunden, Ihr Projekt in der Bildungspolitik bekannter zu machen?  

Die Leuphana Universität Lüneburg ist auf das Projekt „Law4School“ über den Club Lüneburg von Soroptimist International Deutschland aufmerksam geworden, der seit einem Jahr Webinare an Schulen in Lüneburg finanziell fördert. Im Rahmen der Lehramtsausbildung soll den Studenten nun „Law4school“ vorgestellt werden. Ich hoffe, dass sich im Austausch mit den Kolleg:innen der Universität Möglichkeiten ergeben, Themen wie die Integration digitaler Gewalt in die Lehramtsausbildung anzusprechen.   

Wenn Sie eine zentrale Forderung an die Bildungspolitik formulieren könnten – welche wäre das?

Parallel zu der Forderung, dass das Thema „digitale Gewalt“ verpflichtender Bestandteil einer Lehramtsausbildung sein sollte, spreche ich mich dafür aus, Gelder für Präventionsarbeit an Schulen zu verteilen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich Netzwerke aufzubauen. Denn eine Schule allein kann das nicht leisten, es braucht externe Partner, die die Schulsozialarbeiter:innen unterstützen. Es scheint jedoch noch nicht in den Köpfen angekommen zu sein, wie wichtig Präventionsarbeit an Schulen ist. An sich bräuchten wir eine komplette Überarbeitung von Schule überhaupt. Denn die Kinder benötigen heute andere Kompetenzen, als wir sie früher brauchten. Sinnvoll wäre es, die Rahmenpläne zu entschlacken und dahin gehend zu verändern, die Kinder für die Gefahren digitaler Gewalt zu sensibilisieren und sie dagegen stark zu machen. 
 


Die Kinder benötigen heute andere Kompetenzen, als wir sie früher brauchten.



Welche digitalen Themen finden Sie besonders problematisch oder aber auch am gewinnbringendsten für Kinder und Jugendliche (Stichwort „Looksmaxxing“, „CharakterAI“)?

Es fällt mir tatsächlich schwer, Gewinnbringendes zu benennen. Viele Leute sprechen gerade über „digitale Teilhabe“. Ich sehe das aber aus einer anderen Perspektive. Ich richte meinen Blick auf den Grundrechtsschutz unserer Kinder. Es gibt viele tolle Möglichkeiten, an denen sie teilnehmen können, ohne dass sie dabei auf Instagram aktiv sein oder Filme sehen müssen, die für ihr Alter nicht geeignet sind. Meines Erachtens funktioniert Altersverifikation nicht hinreichend, so habe ich bisher noch kein Tool gesehen, das auch wirklich seinen Zweck erfüllt. Und von Seiten der Anbieter ist zudem nicht unbedingt zu erwarten, dass sie aufwendige Identifikationsprüfungen vornehmen, da sie wissen, dass bei zu hohen Hürden, keiner mehr den Dienst nutzen würde. 
Sie fragten nach dem Looksmaxxing-Trend2. Mich hat erst kürzlich ein Fünftklässler gefragt, ob es in Ordnung sei, wenn er seinen Fortschritt mit Fotos im Internet teilen würde. Und die Plattform CharakterAI3 finde ich einfach nur gruselig. Probehalber habe ich mich letzthin dort angemeldet – lediglich meine E-Mail-Adresse musste ich nennen. Bereits nach dem vierten Wortwechsel saß ich virtuell bei meinem Chatbot auf dem Schoß, das ging also alles erschreckend schnell.  

Könnte vielleicht der Vernetzungsaspekt als gewinnbringend angesehen werden? Wenn Kinder oder Jugendliche bspw. auf Identitätssuche oder auf der Suche nach ihrer sexuellen Orientierung sind und in ihrer realen Umgebung auf wenig Gleichgesinnte stoßen.

Auch das kann ich nicht unbedingt bestätigen. Hier kann ich von einem Fall berichten, bei dem mich die Mutter eines 11-Jährigen kontaktiert hat. Ihr Sohn habe sich immer mehr zurückgezogen bis er ihr plötzlich mitgeteilt habe, dass er glaubt, ein Mädchen zu sein. Im Gespräch habe sich herausgestellt, dass er sich geraume Zeit in einem entsprechenden Forum aufgehalten habe und richtig tief in das Thema eingetaucht sei. Zuvor sei von dem Wunsch, eine andere Identität anzunehmen, nie die Rede gewesen. Ich denke, wenn dein Kind einen solchen Wunsch äußert, sollte es entsprechend beraten werden und keinesfalls unbegleitet in einschlägigen Foren nach Antworten suchen. 

Wenn Sie Kindern und Jugendlichen einen einzigen rechtlichen Tipp für ihre Onlineaktivitäten mitgeben dürften – welcher wäre das? 

Der digitale Raum ist kein rechtsfreier Raum – Recht und Gesetz gelten dort genauso. Leider ist dies nicht besonders griffig für Kinder, da bereits die Wendung „rechtsfreier Raum“ für Minderjährige wieder recht abstrakt ist. Aber es trifft es auf den Punkt!  
 

Anmerkungen:

1) § 828 BGB Minderjährige
(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.
(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.

2) „Looksmaxxing“ bezeichnet einen Social-Media-Trend, bei dem vor allem junge Männer versuchen, ihr Aussehen möglichst zu optimieren – mit dem Ziel, ihr vermeintliches „genetisches Potenzial“ maximal auszuschöpfen.

3) Character.AI ist eine Plattform, auf der Nutzer mit KI-gesteuerten Chatbots interagieren können, die auf realen oder fiktiven Persönlichkeiten basieren.

Gesa Gräfin von Schwerin war als Rechtsanwältin in Rostock und ist heute in der Nähe von Berlin tätig. Seit 2007 beschäftigt sie sich mit dem Thema Cybermobbing und hält seitdem präventiv Vorträge an Schulen. Gräfin von Schwerin ist Patin im Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“, Kooperationspartnerin der Techniker Krankenkasse. 2011 wurde sie mit dem Landespräventionspreis Mecklenburg-Vorpommern ausgezeichnet, 2018 erhielt sie den EMOTION Award in der Kategorie „Soziale Werte“.

Anke Soergel ist Referentin für Jugendmedienschutzrecht bei der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF).