Anhand eines Beispiels wird die Schwierigkeit von Entscheidungen der FSM, wenn es um Gewaltdarstellungen in den Medien geht, geschildert. Es gilt immer, zwischen den Interessen des Jugendschutzes auf der einen und der Pressefreiheit auf der anderen Seite, abzuwägen.
Printausgabe tv diskurs: 7. Jg., 3/2003 (Ausgabe 25), S. 58-59