Redaktion Recht
Im Mittelpunkt des Konflikts stand eine Episode des RTL-Formats Die Super Nanny (2004–2011), in der eine alleinerziehende, sichtlich überforderte Mutter von drei Kindern diese vor laufender Kamera beschimpfte, bedrohte und schlug. Gegenstands des Streits zwischen dem Sender RTL (Klägerin) und der Beklagten, die Niedersächsiche Medienanstalt (NLM), war die Frage: Verstieß die Ausstrahlung der Sendung um 20.15 Uhr gegen die Menschenwürde der Kinder?
Für die FSF ging es bei diesem Rechtsstreit um die Frage, ob sie bei der Prüfung dieser Sendung ihren Beurteilungsspielraum überschritten habe.
Das Verwaltungsgericht Hannover entschied, dass die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) diese besonders drastische Folge im Nachhinein zu Recht beanstandete, da in den gezeigten Szenen die Menschenwürde der Kinder verletzt wurde.
Quelle: https://openjur.de/u/706586.html
Printausgabe tv diskurs: 19. Jg., 1/2015 (Ausgabe 71), S. 116-117