Fernsehsendungen mit Gewalthandlungen

und die (Nicht)Verbindung zu § 131 StGB sowie Auslegung der Menschenwürde-Alternative

Redaktion Recht

2. OLG Koblenz, Beschluß vom 18.06.1997 – 1 Ws 196/97

a) Der Zuschauer einer im Sinne des § 131 Abs.1 StGB tatbestandsmäßigen Fernsehsendung ist nicht Verletzter im Sinne des § 172Abs. 1 StPO.

b) Zur Auslegung der „Menschenwürde-Alternative“ des § 131 Abs. 1 StGB.

Printausgabe tv diskurs: 2. Jg., 1/1998 (Ausgabe 4)

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