Alexander Scheuer
Die Ministerpräsidenten der deutschen Bundesländer haben sich am 10. Juni 2010 verbindlich auf eine Änderung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) geeinigt. Damit findet die im JMStV 2003 vorgesehene Evaluierung der neuen gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendmedienschutz, die vom ebenfalls am 1. April 2003 in Kraft getretenen Jugendschutzgesetz des Bundes (JuSchG) um Regelungen zu „Offlinemedien“ wie Filmen (Kino, DVD) und Spielen auf Trägermedien ergänzt werden, ihren vorläufigen Abschluss. Die jetzt vereinbarte Novelle bedarf noch der Zustimmung der Landesparlamente (Ratifikation), bevor sie wirksam werden kann – vorgesehen ist dafür der 1. Januar 2011. Die geplanten (neuen) Weichenstellungen waren und sind heftig angefochten worden; wesentlicher Anlass für die Novelle und – insofern die gewählten Lösungsansätze betroffen sind – gleichzeitig Gegenstand der (teilweise wenig fundierten) Kritik ist die Reaktion auf die durch die Konvergenz der Medien und Verbreitungswege (erneut) verdeutlichten Herausforderungen.
Printausgabe tv diskurs: 14. Jg., 3/2010 (Ausgabe 53), S. 64-69