Keine Einbahnstraße
Beteiligungsformate im Kinder- und Jugendmedienschutz
Mitwirkung – Mitbestimmung – Selbstbestimmung
Zum einen zeigt sich: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen findet an vielen Stellen statt und reicht von der Information Heranwachsender über ihre Mitwirkung oder Mitbestimmung bis hin zur Selbstbestimmung.1 Zum anderen wird deutlich, dass diese Stufen der Partizipation kein Qualitätsmerkmal sind, das auf alle Handlungsfelder gleichermaßen angewendet werden kann. Stattdessen müssen Formen der Beteiligung auf die jeweilige Organisation und die spezifischen Aufgaben zugeschnitten sein. So finden sich Beteiligungsvorhaben auf der Ebene der Selbstbestimmung eher im erzieherischen Jugendmedienschutz, z. B. in Peer-to-Peer-Ansätzen in der Telefon- oder Onlineberatung, im Rahmen von Medienscout-Projekten an Schulen oder in der aktiven Medienarbeit bei der Gestaltung eigener Produkte.
Im gesetzlichen Jugendmedienschutz ist es eine besondere Herausforderung, die Zielstellungen Schutz und Teilhabe miteinander zu vereinbaren. Die Pilotrecherche des DKHW siedelt ihre untersuchten Formate allesamt auf den unteren beiden Partizipationsstufen Mitwirkung oder Mitbestimmung an, welche durch eine vergleichsweise geringe „Machtübertragung“ auf die Beteiligten gekennzeichnet sind. Dabei wird betont, dass eine niedrigere Beteiligungsstufe nicht automatisch gleichbedeutend mit „schlechter“ Beteiligung sei. „Wenn es im gesetzlichen Jugendmedienschutz etwa darum geht, entwicklungsbeeinträchtigende oder ‑gefährdende Inhalte von Kindern und Jugendlichen fernzuhalten, wäre Selbstbestimmung im Sinne einer vollen Verantwortungsübernahme natürlich nicht der passende Anspruch“, sagt Lukas Glaser vom Medienteam der Koordinierungsstelle Kinderrechte beim DKHW. „Gleichzeitig ist es aus kinderrechtlicher Perspektive wünschenswert, dass die vergleichsweise begrenzten Einflussräume für Kinder und Jugendliche genau ausgelotet und mit geeigneten Partizipationsformaten gefüllt werden – und seien es auch nur punktuelle Aktionen. Da lassen sich auch viele positive Beispiele finden, etwa im Fahrwasser der JuSchG-Novelle 2021.“
Glaser ist mit dem Aufbau eines Arbeitspanels betraut, das aus den allgemeinen Qualitätskriterien der Pilotrecherche konkrete Praxishilfen für die Umsetzung von Beteiligungsvorhaben im Kinder- und Jugendmedienschutz erarbeiten soll. „Hier können auch Beteiligungsformate unterhalb der Stufe der Selbstbestimmung wirkungsvoll sein“, sagt Glaser. Wichtig sei, von Anfang an transparent zu kommunizieren, wie groß der Einfluss auf Entscheidungsprozesse ist, um keine falschen Erwartungen zu wecken. Das erfordert aufseiten der gesetzlichen Akteure gegebenenfalls auch die Überlegung, welches unterstützende Wissen den beteiligten Jugendlichen vorbereitend vermittelt werden muss und auf welchem Weg dies geschehen kann. Darüber hinaus brauche es Verbindlichkeit: „Die Stimmen der Jugendlichen müssen nicht nur gehört, sondern auch weiterverfolgt und integriert werden, sonst sind es Pro-forma-Formate.“
Die Stimmen der Jugendlichen müssen nicht nur gehört, sondern auch weiterverfolgt und integriert werden.“
Lukas Glaser (DKHW)
Verbindlichkeit
Strukturell mitbestimmen können Heranwachsende als feste Mitglieder in Erwachsenengremien wie dem Beirat der BzKJ oder in eigenen Kinder- und Jugendgremien wie dem Jugendrat der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb). Beide Organisationen wollen ihre Stimmen auch ernst nehmen.
„Kinder- und Jugendbeteiligung muss einen Effekt haben“, sagt Isabell Rausch-Jarolimek, Leiterin des Referats „Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes, Prävention, Kommunikation“ bei der BzKJ.
„Wenn die Ansichten von Heranwachsenden nur einmal abgeholt werden und dann in der Schublade landen, ist das eher demotivierend“.
Die Perspektive der Jugendlichen ist extrem bereichernd.“
Isabell Rausch-Jarolimek (BzKJ)
Der Beirat, in dem zwei von zwölf Mitgliedern unter 18 Jahren sein sollen, tagt zweimal im Jahr und berät die Bundeszentrale bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben. Dabei geht es etwa um Vorsorgemaßnahmen für Onlineplattformen und Messengerdienste oder um Interaktionsrisiken im digitalen Raum. Damit die minderjährigen Mitglieder auf Augenhöhe und zu allen Punkten der Tagesordnung mit den Erwachsenen diskutieren können, werden sie in Workshops gezielt auf die Sitzungen vorbereitet. Dabei bestimmen sie auch ein Schwerpunktthema, das sie einbringen und aus ihrer Sicht in der Sitzung darstellen. „Die Perspektive der Jugendlichen ist extrem bereichernd“, sagt Rausch-Jarolimek, „weil sie ganz anders auf ihre eigene Mediennutzung blicken, als Erwachsene das tun.“ So fließt in die Beiratsarbeit ein, wie Jugendliche mit Phänomenen wie Cybermobbing, Grooming oder Hatespeech umgehen, was sie sich von Social-Media-Diensten wünschen und wie etwa Meldesysteme ausgestaltet sein müssen. Finden junge Nutzer:innen im konkreten Fall einen Text oder ein Video hilfreich? Wird gar keine Rückmeldung erwartet oder benötigt? Wie muss ein Meldebutton aussehen und wo soll er platziert sein? Die Empfehlungen des Beirats werden für die Kriterienentwicklung und in der Zukunftswerkstatt zur Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes genutzt. Im Rahmen von Workshops mit Unternehmen oder auf Fachveranstaltungen können die Jugendlichen ihre Perspektiven vertreten.2
Der Jugendrat der mabb ist eine eigene Gruppe aus acht Heranwachsenden zwischen 14 und 20 Jahren. Für Dr. Eva Flecken, Direktorin der mabb, ist sie eine „Taskforce“, die die Arbeit der Landesmedienanstalt kritisch begleitet. Die Gruppe trifft sich an vier Samstagen im Jahr und in monatlichen Onlinetreffen und tauscht sich mit Fachreferent:innen und Expert:innen aus. Als Themen wurden aus einer „Wunsch-Box“ Cybermobbing oder Influencer-Marketing ausgewählt, zu denen die Jugendlichen im Rahmen der Sitzungen Positionen und Empfehlungen erarbeiten. Gemeinsames Dauerprojekt über das ganze Jahr und konkreter Output ist eine Radiosendung bei ALEX Berlin zum Thema „Desinformation“. Flecken setzt sich dafür ein, dass die Impulse aus dem Jugendrat weitergegeben werden und in die Diskussionen über Medienregulierung in Medienräten oder Senats- und Staatskanzleien einfließen. „Wir haben es hier mit sehr engagierten, klugen und differenzierten jungen Menschen zu tun, die konkrete Ideen haben, wie man das mediale Umfeld für Kinder und Jugendliche sicherer machen kann“, sagt Flecken. „Ich bin überzeugt, dass es auch ein Interesse gibt, ihnen zuzuhören.“3
Wir haben es hier mit sehr engagierten, klugen und differenzierten jungen Menschen zu tun.“
Dr. Eva Flecken (mabb)
Auch die Selbstkontrollen hören Kindern und Jugendlichen zu. Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat etwa die Ausgestaltung der Zusatzhinweise bei digitalen Spielen beteiligungsorientiert organisiert. Die Ergebnisse der qualitativen Interviews haben die konkrete Benennung der Interaktionsrisiken beeinflusst und geholfen, die Formulierung so zu wählen, dass Eltern sich gut informiert und nicht unangemessen alarmiert fühlen.
Wenn es um die Bewertung entwicklungsbeeinträchtigender oder ‑gefährdender Inhalte geht, können Kinder und Jugendliche auf die Entscheidungsprozesse nicht unmittelbar Einfluss nehmen. Sie können aber die Entscheidungen von Erwachsenen bewerten und so indirekt auf Prüfende und die Spruchpraxis einwirken. Bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) sichten Heranwachsende in Jugendpanels Filme, diskutieren die Freigaben und verfassen ihre eigene Bewertung. Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) hat gemeinsam mit dem Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis (JFF) ein Konzept für Forschungswerkstätten entwickelt, in denen Jugendliche ihre Sicht auf bestimmte Genres erarbeiten und diese Perspektive in Form von Videostatements an die Prüfenden weitergeben (FSF 2023).
Sichtbarkeit
Andere Wege, um die Sichtweisen von Heranwachsenden an erwachsene Entscheider:innen heranzutragen, zeigen Beispiele aus Ländern, in denen es Formen von Beteiligung bereits seit Längerem gibt.
Das British Board of Film Classification (BBFC) etwa stützt seine Bewertungspraxis seit gut 25 Jahren auf Befragungen von Zuschauerinnen und Zuschauern und bezieht ganz selbstverständlich die Sicht von Kindern und Jugendlichen mit ein. Die Ergebnisse der alle fünf Jahre durchgeführten landesweiten Erhebungen zu Jugendschutzthemen oder konkreten Altersfreigaben werden in Prüfkriterien überführt. Seit 2021 begleitet ein Youth Panel aus 20 Jugendlichen zwischen 15 und 21 Jahren die Arbeit des Boards. Die Mitglieder stellen sich und ihre Motivation auf der BBFC-Website vor und veröffentlichen eigene Inhalte – Filmtagebücher, Podcasts oder selbst gedrehte Filme – im sogenannten Youth Panel hub.
Meetings finden an sechs Tagen im Jahr statt. An drei Tagen davon begleiten die Jugendlichen erwachsene Board-Mitglieder bei ihrer Arbeit und bringen ihre Perspektive direkt ein. Auf der diesjährigen International Classifiers Conference (ICC) in London waren einige Mitglieder des Youth Panels vertreten. Sie äußerten ihre Meinung zu strittigen Inhalten an der Grenze von zwei Altersfreigaben, zu Fragen der Weiterentwicklung von Prüfkriterien oder zum Umgang mit alten Filmen. Für Suicide Squad hätten viele eine Freigabe ab 18 Jahren angemessener gefunden als die Freigabe ab 15 Jahren. Ein 15-Jähriger aus London fand The Zone of Interest in hohem Maße verstörend und die Kennzeichnung ab 12 Jahren irreführend. Dass eine Neubewertung erfolgt, wenn sich die Maßstäbe ändern, sei für die meisten Jugendlichen selbstverständlich und werde auch von den Eltern erwartet, so die Meinung in der Gruppe. Nur so blieben die Freigaben verlässlich und könnten verhindern, dass Kinder unvorbereitet mit veralteten Stereotypen konfrontiert werden – und Eltern mit der Tatsache, dass die Inhalte, die sie aus ihrer eigenen Kindheit kennen, heute mit anderen Augen gesehen werden, zurechtkommen.4
Die japanische Broadcasting Ethics and Program Improvement Organization (BPO) stellt eine Verbindung zwischen Jugendlichen und Programmverantwortlichen her. Sie wählt jedes Jahr 30 Schülerinnen und Schüler unter 20 Jahren als Beobachter:innen aus, die monatliche Berichte verfassen. Zu vorgegebenen Programmarten wie „Show“, „Lehrprogramm“, „Kriegsfilm“ oder „Drama“ wählen die Monitor-Jugendlichen eine beliebige Sendung aus, äußern Kritik oder geben Empfehlungen. Ihre Bewertungen werden in der für Jugendschutzfragen zuständigen Jugendkommission der BPO diskutiert und in Auszügen auf der Website veröffentlicht. Die Originalbewertungen werden an die betreffenden Sender weitergeleitet, die sie bei ihrer Programmgestaltung berücksichtigen können. Auf diese Weise erfahren die Verantwortlichen nicht nur, wie die Jugendlichen ihre Inhalte bewerten, sondern auch, was sie sich von ihnen wünschen und welche Tipps sie für das Programm bereithalten. Eine Schülerin wünscht sich in Nachrichtensendungen mehr regionale Berichterstattung im Dialekt der jeweiligen Region, ein Junge möchte Schuldramen über Gleichaltrige sehen, die keine Romanzen sind. Ein Oberschüler äußert sich kritisch zur Verdachtsberichterstattung über einen vermeintlich Kriminellen. Ein Mädchen fordert, dass Meinungsäußerungen in Unterhaltungsshows nicht zu sehr eingeschränkt werden. Auf der jährlichen Monitor-Konferenz, die 2024 auf Einladung von Nippon Television Network in Tokio stattfand, tauschen sich die Jugendlichen mit erwachsenen Kommissionsmitgliedern und Programmverantwortlichen aus.5
Kontakt – Begleitung – Verstetigung
Obwohl Formen der Beteiligung in der Regel von den Jugendlichen selbst sehr positiv bewertet werden, ist es für die einzelnen Organisationen meist schwer, Kontakte zur Zielgruppe zu knüpfen und den Austausch zu verstetigen. Oft sind es einzelne Engagierte, die persönliche Kontakte zu Lehrenden oder zu bestimmten Schulen pflegen und so punktuelle Projekte anstoßen. Für eine langfristige Zusammenarbeit muss eher breit geworben werden, auch um möglichst diverse Gruppen aufzubauen. Das gelingt in Deutschland bislang nur mäßig, denn bildungsbenachteiligte Jugendliche werden so gut wie nicht erreicht. Wer einem Aufruf des Deutschen Bundesjugendrings (DBJR) zur Mitarbeit im Beirat der BzKJ folgt, dürfte bereits eher zu den sprachlich Versierten und in Verbandsarbeit Geübten zählen. Die Aufrufe müssen daher möglichst niedrigschwellig sein und beispielsweise auch Videobewerbungen zulassen und viele Milieus erreichen.
Das BBFC pflegt einen direkten Kontakt zu 39.000 Sekundarschulen im Vereinigten Königreich und kann so seine medienpädagogischen Angebote und Beteiligungsvorhaben breit streuen. Entsprechend groß ist der Rücklauf und divers die Zusammensetzung des Panels. Unter den 20 Heranwachsenden sind Vertreterinnen und Vertreter aus England, Schottland, Wales und Nordirland, der LGBTQIA+-Community, Neurodiverse sowie Menschen mit unterschiedlichen ethnischen Hintergründen – die ihre Leidenschaft für das Kino verbindet.
Weitere Angebote machen die Mitarbeit für die Jugendlichen attraktiver. „Die Mitwirkung von Jugendlichen darf keine Einbahnstraße sein“, sagt David Austin, Direktor des BBFC, „die jungen Leute müssen auch etwas davon haben.“ So wird auf den Treffen des Youth Panels nicht nur über Kriterien oder konkrete Freigaben diskutiert, sondern ein breites Angebot gemacht, das Kreativität und Spaß am Medium in den Mittelpunkt stellt und u. a. ein Karriere-Coaching und einen Netzwerk-Teil mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Filmindustrie bietet.
Austausch
Alle scheinen sich einig zu sein: Wenn Erwachsene über Kinder, Jugendliche und Medien nachdenken und Entscheidungen treffen, ist es unumgänglich, sich auch mit Kindern und Jugendlichen über ihre Medienwelten auszutauschen. Die Ansätze für Beteiligungsformen sind dabei vielfältig und die Einflussmöglichkeiten je nach Arbeitsauftrag der Organisation graduell unterschiedlich. Trotzdem wird der Austausch grundsätzlich als Bereicherung empfunden, von Erwachsenen wie Heranwachsenden.
„Ich finde diese Umfragen sehr toll“, sagt etwa ein 15-Jähriger im Rahmen des True-Crime-Projekts von FSF und JFF. „Sie bekommen einen Überblick über meine Meinung zu Altersfreigaben oder ob Kinder das vertragen, die jünger sind oder in meinem Alter. Wir wissen jetzt, wie wir damit umgehen können, und deshalb hoffe ich, es gibt noch mehr Umfragen, damit andere Kinder genauso viel lernen wie ich.“
Gleichzeitig sind Beteiligungsformate zeitaufwendig und kostenintensiv, sofern sie über einzelne Aktionen hinausgehen. Es bedarf eines Rahmens und einer laufenden Betreuung und Redaktion. Zur Zielgruppe und insbesondere zu Kindern und Jugendlichen aus verschiedenen Milieus haben viele Organisationen keinen Zugang. Die Initiative des DKHW zu einem Arbeitspanel, in dem relevante Akteure im Kinder- und Jugendmedienschutz mit Jugendlichen zusammenkommen, um Beteiligungsvorhaben zu diskutieren, ist daher sehr zu begrüßen. Eine Vernetzung könnte die Chance bieten, gemeinsame Lösungen bei überinstitutionellen Hürden zu finden. Denkbar wären ein gemeinsamer Pool von interessierten Kindern und Jugendlichen, eine koordinierte Ansprache und Auswahl von Jugendlichen oder gemeinsame Aktionen und Anreize für die Teilnahme. Eine breit gestreute Information über die mögliche Mitwirkung an Gesprächen, Projekten und Entscheidungsprozessen könnte die Gruppen diverser machen.
Wenn Kinder- und Jugendbeteiligung keine Einbahnstraße sein soll, müssen Formen gefunden werden, die Meinungen und Aussagen von Heranwachsenden an Erwachsene heranzutragen und in die eigene Praxis zu integrieren. Dabei muss auch klar sein, dass einzelne Meinungsäußerungen nicht „die Jugend“ abbilden, die in ihrer Sicht auf die Medienwelt ebenso wenig homogen ist wie „die Erwachsenen“. Beteiligungsprojekte ersetzen keine empirischen Untersuchungen, aber sie verbreitern das Meinungsspektrum um weitere Perspektiven, die neben anderen stehen und untereinander auf der Grundlage gemeinsamer Kriterien abzuwägen sind. Manche Sicht ist auch so bestechend klar, dass sie vermutlich alle Beteiligten unterschreiben würden. Beispielsweise der Rat einer 14-Jährigen an die Prüferinnen und Prüfer der FSF: „Bitte versetzen Sie sich in das 6-jährige Ich und gucken Sie, ob Sie das ausstrahlen würden für 6-Jährige.“
Die Autorin dankt Dr. Eva Flecken, Isabell Rausch-Jarolimek, Aya Shikibu, David Austin, Lukas Glaser und Jun Ogawa für ihre Gesprächsbereitschaft.
Anmerkungen:
1 Die Autor:innen der DKHW-Pilotrecherche beziehen sich auf das Stufenmodell der Partizipation von Niels Brüggen und Christa Gebel (2021, S. 26).
2 Mehr zur Kinder- und Jugendbeteiligung bei der BzKJ abrufbar unter: www.bzkj.de
3 Mehr zum Jugendrat der mabb abrufbar unter: www.mabb.de
4 Mehr zum Youth Panel hub des BBFC abrufbar unter: www.bbfc.co.uk
5 Mehr zur BPO und dem Youth Program abrufbar unter: www.bpo.gr.jp
Literatur:
Brüggen, N./Gebel, C.: Die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an der Gestaltung des Kinder- und Jugendmedienschutzes. In: merz – Zeitschrift für Medienpädagogik, 6/2021/65, S. 22–29
Deutsches Kinderhilfswerk (DKHW) (Hrsg.): Pilotrecherche. Beteiligung von Heranwachsenden im Kinder- und Jugendmedienschutz. Altersspezifische Formate und Qualitätskriterien. Berlin 2023. Abrufbar unter: www.dkhw.de
Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) (Hrsg.): True Crime. Berlin 2023. Abrufbar unter: www.fsf.de