Thomas Günter,
Nadine Köhler
In den letzten Jahren hat im Internet insbesondere das Angebot sogenannter Posenfotos, d. h. sexualisierter Darstellungen von Kindern und Jugendlichen, stark zugenommen. Thomas Günter und Nadine Köhler schildern Erfahrungen von jugendschutz.net bei der Anwendung des § 4 Abs. 1 Nr. 9 JMStV, der die Darstellung von „Kindern oder Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung“ für unzulässig erklärt.
Printausgabe tv diskurs: 10. Jg., 1/2006 (Ausgabe 35), S. 74-79