Kommunikationsrat als Rahmen

für eine Neuordnung der Medienregulierung im Bund-Länder-Verhältnis

Dieter Stammler

Die Entwicklung weg vom analogen Informations- und Kommunikationssystem (IuK-System) hin zu einem digitalen, das nicht auf dem Prinzip der Abgrenzung und Trennung, sondern auf Vernetzung beruht, muss sich langfristig gesehen auch auf politischer, administrativer und gesellschaftlicher Ebene widerspiegeln. Der Autor des Artikels schlägt hierfür die Einrichtung eines „Kommunikationsrates“ vor, der als übergreifende Institution die Tätigkeiten vor allem zwischen Bund und Ländern abstimmen soll und sich aus einem politischen Gremium, einem so genannten Regulierungsrat (Koordinierung auf administrativer Ebene) und einem wissenschaftlich-gesellschaftlichen Beirat zusammensetzen sollte

Printausgabe tv diskurs: 4. Jg., 4/2000 (Ausgabe 14), S. 22-25

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