Leckere Plätzchen, bittere Pillen

Studie des Hans-Bredow-Instituts zur Evaluation des Jugendschutzgesetzes zeigt Stärken und Schwachstellen auf

Claudia Mikat

Mit der Reform des Jugendmedienschutzes im Jahr 2003 haben Bund und Länder insbesondere mit Blick auf das Modell der 'Regulierten Selbstregulierung' Neuland betreten. Es wurde vereinbart, dass nach einer Einführungsphase eine Evaluation des Systems durch eine externe Institution stattfinden soll. Das beauftragte Hamburger Hans-Bredow-Institut (HBI) legte das Ergebnis am 30. Oktober 2007 vor. Bei der Untersuchung, einer retrospektiven Gesetzesfolgenabschätzung auf der Grundlage von u.a. Akteurworkshops, Expertengesprächen, Ladenbegehungen, Statistiken und Veröffentlichungen der beteiligten Institutionen, handelt es sich um eine Defizitanalyse: Konkrete Vorschläge für eine gesetzliche Neuregelung werden den politischen und fachlichen Akteuren überlassen. Aber es gibt zahlreiche Hinweise, wie das System des Jugendschutzes verbessert werden kann.

Printausgabe tv diskurs: 12. Jg., 1/2008 (Ausgabe 43), S. 62-67

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