Tilmann P. Gangloff
Die Rundfunkreferenten der Bundesländer haben sich auf den Entwurf für einen novellierten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeinigt. Die Resonanz aus den Einrichtungen der Selbstkontrolle ist verhalten bis zuversichtlich, aber eindeutig: Die Reform darf nur ein erster Schritt sein. Tatsächlich hat der Gesetzgeber noch viel Arbeit. Es gilt, die Versäumnisse der vergangenen Jahrzehnte aufzuholen. Eine enge Verzahnung der Jugendschutzbemühungen von Bund und Ländern ist überfällig.
Printausgabe tv diskurs: 19. Jg., 4/2015 (Ausgabe 74), S. 70-73