Dieter Wiedemann
Die im aktuellen Jugendschutzgesetz sowie im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) sehr allgemein formulierten Entwicklungsbeeinträchtigungen zur eigenständigen oder gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, die der Jugendschutz verhindern soll, provozieren für einen Nichtjuristen, der ich bin, einige Fragen, die ich hier etwas überspitzt formulieren möchte. Natürlich erwarte ich Widerspruch. Aber ich halte es für wichtig, gerade angesichts der Ablehnung des bereits ratifizierten JMStV durch den nordrhein-westfälischen Landtag kontrovers und offen über den Sinn und die daraus resultierende Zukunft des Jugendschutzes zu diskutieren.
Printausgabe tv diskurs: 15. Jg., 1/2011 (Ausgabe 55), S. 28-31