Joachim von Gottberg
im Gespräch mit
Oliver Castendyk
Der Schutz der Menschenwürde ist nach Art. 1 des Grundgesetzes (GG) eine wesentliche Aufgabe des Staates. Geht der Staat bei tatsächlichen Menschenwürdeverletzungen etwa im Bereich der Flüchtlingspolitik eher pragmatisch vor, verlangt er in Fällen, die die Medien betreffen, die strikte Einhaltung der Gesetze. Prof. Dr. Oliver Castendyk, Rechtsanwalt in Berlin und Direktor eines Forschungsinstituts der Hamburg Media School, sieht den Grund für dieses Agieren in der Wirkungsmacht der Medien: Würden diese Menschenwürdeverstöße ungehindert gezeigt werden, könnte das TV-Publikum das als Normalität ansehen und den Respekt vor der Menschenwürde verlieren. tv diskurs sprach mit Oliver Castendyk darüber, was ein solch unbestimmter Rechtsbegriff für die Medien bedeutet und wie hoch man die Messlatte anlegen muss.
Printausgabe tv diskurs: 19. Jg., 1/2015 (Ausgabe 71), S. 36-43