Tilmann P. Gangloff
Wieder einmal hält die Gesetzgebung
zum Jugendschutz nicht
Schritt mit der technologischen
Entwicklung: Sogenannte mobile
Endgeräte ermöglichen Kindern
schon heute überall und jederzeit
Zugang zu jugendgefährdenden
Inhalten.
Printausgabe tv diskurs: 10. Jg., 4/2006 (Ausgabe 38), S. 69-71