Nach Vergleich vor Gericht:
In den USA soll bei Meta der Jugendschutz realisiert werden
Das französische Gesetz sah vor, dass bereits ab dem 1. September 2026 alle neuen Nutzerinnen und Nutzer unter 15 Jahren keinen Zugang zu den sozialen Netzwerken mehr erhalten dürfen. Für bereits bestehende Konten sollte dies ab dem 1. Januar 2027 verbindlich werden. Auch die Europäische Kommission hatte eine Kommission eingesetzt, die ebenfalls eine Reihe von Sicherungsmaßnahmen für soziale Medien vorschlug. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte angekündigt, dies nach den Sommerferien des Parlaments in Richtlinien umzusetzen. Ob dies nach dem Urteil des französischen Verfassungsgerichts noch so einfach möglich ist, bleibt abzuwarten.
Die Wende könnte aus den USA kommen
Überraschend ist, dass nun ausgerechnet in den USA eine Einigung mit dem Meta-Konzern erreicht wurde. Ausgangspunkt war, dass es in einigen Ländern Klagen gegen den Konzern gab. Im US-Bundesstaat New Mexico wurde der Facebook-Mutterkonzern Meta zu einer Strafzahlung von 567 Millionen Dollar verurteilt. Damit soll das Unternehmen für psychische Schäden und mehrere Sicherheitsrisiken aufkommen, die durch Facebook, Instagram oder Whatsapp für Kinder und Jugendliche entstehen können.
Außerdem soll der Konzern seine Plattformen in dem Bundesstaat so umgestalten, dass verschiedene Nutzungsbegrenzungen die Risiken minimieren. Richter Bryan Biedcheid erklärte in seinem Urteil, dass der größte Teil der Gelder – 420 Millionen Dollar – für die Behandlung junger Menschen verwendet werden solle. Der Rest werde in den nächsten fünf Jahren für Aufklärung, Prävention und Vorsorgeuntersuchungen verwendet.
Im März wurde bereits zivilrechtlich eine Strafe von 375 Millionen Dollar verhängt. Eine Geschworenenjury war überzeugt, dass Meta gegen das Verbraucherschutzgesetz des Bundesstaates verstoßen habe, weil die Plattformen die psychische Gesundheit von Kindern wissentlich geschädigt hätten. Ferner hätte Meta Informationen über sexuelle Ausbeutungen von Kindern auf seinen Plattformen verschwiegen.
Zudem hatten die Staatsanwälte den Richter gebeten, Meta Maßnahmen aufzuerlegen, mit dem Ziel, süchtig machende Funktionen auf den Plattformen einzudämmen, die Altersüberprüfung zu verbessern und die sexuelle Ausbeutung von Kindern durch standardmäßige Datenschutzeinstellungen und eine strengere Aufsicht zu verhindern. Meta kündigte zunächst an, das Urteil nicht akzeptieren zu wollen und in Berufung zu gehen.
Eine Geschworenenjury war überzeugt, dass Meta gegen das Verbraucherschutzgesetz des Bundesstaates verstoßen habe, weil die Plattformen die psychische Gesundheit von Kindern wissentlich geschädigt hätten.“
Meta schließt Vergleich
In den USA gibt es ein strenges Haftungsrecht. Jeder, der Waren oder Inhalte anbietet, kann regresspflichtig gemacht werden, wenn diese beim Kunden oder beim Empfänger Schaden anrichten. Offensichtlich ist es den Klägern gelungen, das Gericht von den Schäden, vor allem bei Kindern und Jugendlichen, die von sozialen Netzwerken ausgehen, zu überzeugen. Dabei geht es weniger um die konkreten Inhalte als um die Algorithmen, die die Vorlieben der Nutzer erkennen und ihm quasi endlos ähnliche, für ihn attraktive Inhalte anbieten. Hier kann es schnell zu einem Suchtverhalten und zu weiteren psychischen Schäden kommen.
Lange Zeit haben sich die Tech-Konzerne erfolgreich gegen Forderungen geschützt, indem sie sich als reine Vermittler von Inhalten sahen, welche die Nutzer eingestellt haben. Diese Argumentation haben die US-Gerichte in Bezug auf die Gefahr des Suchtpotenzials nun durchbrochen. Bereits im März 2026 hat ein Gericht in Los Angeles Alphabet und Meta zu Schadensersatz verurteilt. Eine junge Frau hatte geklagt, weil Instagram und YouTube sie psychisch krank und süchtig gemacht hatten (Ketteman 2026). Durch den Vergleich ist jetzt klargestellt, dass die Tech-Konzerne nicht mehr rechtsimmun sind. Wie andere Unternehmen, die etwa Flüsse vergiften, die Luft verpesten oder durch ihre Produkte Unfälle verursachen, müssen sie jetzt haften. Das ist ein aufgrund des Haftungsrechts in den USA ein Paradigmenwechsel (Lijden 2022).
In der Argumentation des Gerichtes geht es weniger um schädliche Inhalte, denn die genau zu definieren wäre wohl fast unmöglich. Stattdessen wendet sich das Gericht gegen die Designstrukturen innerhalb der Plattformen: Es geht um Funktionen wie Autoscroll, durch die man immer weitere Inhalte angeboten bekommt, und Push-Nachrichten, durch die man an die Plattform gebunden wird. Dass dies von den Plattformen absichtlich so konstruiert ist und dass etwa Meta die Suchtgefahr durchaus bekannt war, wurde nicht zuletzt 2021 durch Enthüllungen der ehemaligen Facebook-Mitarbeiterin Frances Haugan deutlich, die beschrieben hat, dass man innerhalb des Konzerns genau um diese Gefahren wusste und trotzdem diese Funktionen weiter ausgebaut hat. Die verabredeten Beschränkungen und Nutzungslimits gelten allerdings nur für Jugendliche, nicht für Erwachsene.
Meta verspricht folgende Nutzungslimits:

Hat der Vergleich Konsequenzen für Europa?
In der EU gilt der Digital Services Act (DSA), der bestimmte Regeln für Online-Medien festlegt. Das Haftungsrecht ist in den USA aber auf ganz andere Art gestaltet, es geht dort um erheblich höhere Summen. In den Prozessen gegen Meta, die in 50 Bundesstaaten geführt wurden, standen 1,4 Billionen Dollar als Schadenssumme im Raum, allerdings angeführt von Meta, wohl auch um zu verdeutlichen, welchen enormen wirtschaftlichen Schaden der Konzern erleiden könnte. Eine einzelne Klägerin hat für einen ähnlichen Fall in Los Angeles im März 6 Millionen Dollar von Meta zugesprochen bekommen. Diese Größenordnungen gibt es nach dem DSA nicht. Durch den Vergleich bleibt jetzt eine vergleichsweise kleine Summe von 17 Milliarden Dollar.
Seitens der USA gibt es häufig Beschwerden über die Forderung der EU nach dem DSA oder dem Digital Market Act (DMA). Der DMA hat vor allem die Funktion, Monopolstellungen von Anbietern zu verhindern und unter anderem Apps von neuen Anbietern auf allen großen Plattformen, die den Zugang zu solchen Apps liefern, sicherzustellen. Apps, die nicht über die App-Plattformen von Apple oder Google angeboten werden, haben eine viel geringere Chance, im Markt zu bestehen.
Bei manchen dieser Strafandrohungen nach dem DMA gegenüber Google oder Apple gab es Beschwerden aus den USA, vor allem durch Präsident Donald Trump, der zuweilen mit neuen Zöllen gegenüber Europa drohte. Nach europäischen Regeln (DSA und DMA) können die verhängten Bußgelder 6 % des weltweiten Umsatzes der Konzerne ausmachen. Wenn man das mit dem Vergleich von Meta und der amerikanischen Justiz vergleicht, sind die 17 Milliarden etwa 7 % des Umsatzes. Wären tatsächlich die befürchteten 1,4 Billionen Dollar realisiert worden, entspräche das etwa dem gesamten Marktwert des Unternehmens und läge um ein Vielfaches über dem, was nach den europäischen digitalen Gesetzen möglich wäre.
Lange Zeit haben sich die Tech-Konzerne erfolgreich gegen Forderungen geschützt, indem sie sich als reine Vermittler von Inhalten sahen, welche die Nutzer eingestellt haben.“
Sind die geplanten Maßnahmen realistisch?
Die von Meta vorgeschlagenen Maßnahmen klingen auf den ersten Blick hervorragend, allerdings wird sich zeigen, ob und wie sie konkret umgesetzt und wie beispielsweise die Veränderung der Algorithmen überprüft werden kann. Die nächste Frage ist, wie das Alter kontrolliert werden soll: Das zentrale Element sind wirksame Mechanismen zur zuverlässigen Altersverifikation. Wie aber soll diese zuverlässig durchgesetzt werden?
Eine Möglichkeit wäre die Online-Überprüfung der Identität des Nutzers, allerdings gibt es in den USA keine Ausweispflicht, das Gleiche gilt für Kreditkarten oder Führerscheine. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Erwachsene Konten einrichten und diese Minderjährigen überlassen. Die Option mithilfe von KI das Aussehen oder Online-Verhalten der User alterstechnisch einordnen zu können ist äußerst fehleranfällig. Zudem muss der Datenschutz beachtet werden. Also wird man in sechs Monaten schauen müssen, ob der Vergleich letztlich nur zu einer politischen und psychischen Beruhigung der Eltern, der Psychologen und der Politik beiträgt oder ob die Umsetzung tatsächlich realistisch funktioniert.
In dem Vergleich wird eine maximale Fehlerquote festgelegt, die Meta in einem Jahr nicht überschreiten darf: Nicht mehr als 5 % der Accounts aus der Altersgruppe der 16- bis 17-Jährigen sollen fälschlicherweise als über 18-Jährige erkannt werden dürfen, bei den 13- bis 15-Jährigen sollen es nur 3 % sein. Meta-Chefjurist Mahoney gibt sich zuversichtlich, dieses Ziel zu erreichen.
Deutschland und Europa sollen die Maßnahmen übernehmen
Die Regeln aus dem Vergleich gelten nur für die US-Staaten, die geklagt haben, Meta beabsichtigt bisher, sie nicht weltweit einzuführen. Allerdings laufen in der EU-Kommission schon seit Juli Vorwürfe, dass Meta gegen den Digital Services Act verstoße, weil Facebook und Instagram über ein „süchtig machendes Design“ verfügen.
Trotzdem stoßen die Details des Vergleichs auch in Deutschland auf Sympathie. „Die Tatsache, dass sich Meta nun zu konkreten Schutzmaßnahmen verpflichte, setze auch für Deutschland und Europa ein „Signal“, sagt Olaf Köller, wissenschaftlicher Direktor beim Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik (IPN) und Vorsitzender der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“, gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Und zwar „dahingehend, dass Jugendschutz in der digitalen Welt im Design digitaler Angebote verankert werden muss“. Gleichzeitig hält Köller die in den USA beschlossenen Maßnahmen für zu lasch. „Auch Empfehlungsalgorithmen, Push-Nachrichten und andere Mechanismen, die auf möglichst lange Nutzung abzielen, müssen stärker reguliert werden.“ (Schwarzer/v. d. Brelie 2026)
Ramona Pop, Vorständin der Dachorganisation der Verbraucherzentralen in Deutschland, hat sich laut dpa für eine Übernahme des US-Vergleichs ausgesprochen. „Ich bin gegen ein einfaches Social-Media-Verbot für Jugendliche, weil man damit wenig erreicht und Jugendliche ausschließt.“ Verboten werden sollten aus Pops Sicht vielmehr „schädliche Mechanismen, die süchtig machen oder manipulativ sind“ und auf denen derzeit das Geschäftsmodell der Plattformen basiere. Es brauche eine „klare und harte Regulierung der Plattformen“. Pop forderte, suchtverstärkende Elemente wie Autoplay oder endloses Scrollen ebenso zu untersagen wie automatische Standortfreigaben oder ständige Abfragen zur Kontaktfreigabe. „Das ist unheimlich. Und gefährlich. Genau das sind Mechanismen, die kontrolliert und reguliert werden müssen“, sagte sie.“(dpa 2026)
Die Maßnahmen des Vergleichs in den USA begrüßt Pop grundsätzlich: „Schutzmaßnahmen wie Zeitlimits, nächtliche Sperren oder deaktivierte Benachrichtigungen können den Nutzungsdruck von Minderjährigen verringern.“ Das reiche aber noch lange nicht aus, um junge Menschen wirksam zu schützen. „Denn das eigentliche Problem bleibt: Geschäftsmodelle und Algorithmen, die darauf ausgelegt sind, Aufmerksamkeit möglichst lange zu binden. Kinder und Jugendliche brauchen keine bloßen Nutzungsgrenzen, sondern Plattformen, die von vornherein sicher sind. Die Verantwortung kann und darf nicht allein bei den Eltern liegen.“ (ebd.)
Kaliforniens Staatsanwalt feiert den Vergleich
Soweit bekannt wird Meta die vereinbarten Regeln in den gesamten USA durchsetzen und nicht nur in Staaten, in denen geklagt wurde. Die Kläger und die Gerichte feiern jedenfalls ihren Erfolg: „Kaliforniens Generalstaatsanwalt will gar nicht aufhören, in dramatischen Bildern über den Vergleich zu schwärmen: Er sei, sagt Rob Bonta, ein bedeutender Durchbruch, ein Meilenstein, ein historischer Wendepunkt. Für die Gesundheit der Jugend gelte es, keine Zeit zu verlieren. Von Reportern befragt, wo die Bundesstaaten in dem Vergleich Zugeständnisse gemacht hätten, sagt er: „Wir haben keine Zugeständnisse gemacht. Wir haben das Maximale herausgeholt, mehr eigentlich: keine endlosen Verfahren, keine Berufungsprozesse – wir haben die Veränderungen erreicht, die wir wollten."
Kalifornien zählt zu den 29 US-Bundesstaaten, die den Mutterkonzern von Facebook und Instagram verklagt hatten – wegen des Vorwurfs, ein zu großes Suchtpotenzial für minderjährige Nutzerinnen und Nutzer bewusst in Kauf zu nehmen. Mit dem erzielten Vergleich nehmen die Bundesstaaten einen großen Sieg für sich in Anspruch.“ (Spiegelhauer 2026)
Das Haftungsrecht in den USA macht etwas möglich, was mit Jugendschutzgesetzen nur schwer gelingt.“
Konsequenzen auch für Google und TikTok?
Meta stellt den Vergleich als ein weiteres Beispiel dafür dar, dass sich das Unternehmen für die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen einsetze. „Als Elternteil bin ich stolz darauf, was Meta bisher zum Schutz von Jugendlichen getan hat, und auf die neue Vereinbarung. Jetzt müssen andere unserem Beispiel folgen", äußerte sich der Chefjurist von Meta, C. J. Mahoney. Das ist für Meta fundamental wichtig.“ (ebd.)
Meta will verständlicherweise, dass auch andere Anbieter von sozialen Medien dieselben Maßnahmen übernehmen, allen voran der Konkurrent TikTok. Denn für Meta wird der Vergleich teuer. Abgesehen von den knapp 17 Milliarden Dollar muss der Konzern in Mechanismen zur Altersverifikation investieren, was zunächst ein Wettbewerbsnachteil ist, wenn TikTok nicht zu denselben Maßnahmen verpflichtet wird. In dem Vergleich steckt deshalb eine Klausel, dass andere Plattformen zu ähnlichen Maßnahmen verpflichtet werden sollen. Mahoney spricht von einem neuen Industriestandard und fordert, dass sie eine industrieweite Lösung anstreben: TikTok und YouTube sollten die Regelungen übernehmen.
Dies ist auch Teil des Vergleichs. 30 % der Zahlung sollen nur dann fällig werden, wenn die Mitbewerber ebenfalls feste Nutzungslimits für Minderjährige und eine funktionierende Alterskontrolle einführen. Aber: Weder YouTube noch TikTok haben bisher öffentlich auf solche Forderungen reagiert. Gegen TikTok läuft bereits eine ähnliche Klage wie die gegen Meta. Generalstaatsanwalt Bonta mahnt: So bedeutend Meta auch sei, es sei damit nicht getan.
Fazit
Das Haftungsrecht in den USA macht etwas möglich, was mit Jugendschutzgesetzen nur schwer gelingt. Jeder, der glaubt, einen Schaden durch die Nutzung von Angeboten großer Firmen zu erleiden, kann diese haftbar machen. Meta hat dem Vergleich sicher auch zugestimmt, weil der Konzern im Berufungsverfahren offenbar wenig Hoffnung auf Erfolg sah. Nun wird sich zeigen, wie ernsthaft und zuverlässig der Konzern die versprochenen Maßnahmen umsetzen will. Und es bleibt abzuwarten, ob Meta Wege findet, beispielsweise das Alter zuverlässig zu kontrollieren. Erst wenn man dies geprüft hat, kann entschieden werden, ob es sinnvoll ist, eine Übertragung des amerikanischen Kompromisses nach Europa als eine gute Lösung zu beurteilen. Auch wenn das noch eine Weile dauert: Es wird wahrscheinlich schneller gehen, als eine gesetzliche Lösung auf EU‑Ebene durchzusetzen. Bisher gibt es allerdings keine Anzeichen, dass der Konzern auf freiwilligem Wege seine US-Beschränkungen auf seine Angebote in Europa ausweiten will.
Literatur:
dpa:Verbraucherschützer gegen Social-Media-Verbot für Kinder. In: heise online, 18.07.2026. Abrufbar unter: www.heise.de (letzter Zugriff 16.09.2026)
Ketteman, M.: Meta und Alphabet haften für süchtig machendes Design. In: Leibnitz-Institut für Medienforschung Hans-Bredow-Institut, 30.03.2026. Abrufbar unter: www.leibniz-hbi.de (letzter Zugriff 16.09.2026)
Schwarzer, M., v. d. Brelie, K.: Fachleute begrüßen Pläne aus den USA-Meta-Prozess: Sind „Jugendversionen“ von Social-Media-Apps die Lösung? In: RND, 27.08.2026. Abrufbar unter: www.rnd.de (letzter Zugriff 16.09.2026)
Spiegelhauer, R.: Streit um fehlenden Jugendschutz-Meta-Vergleich als Vorlage für alle sozialen Medien?In: tagesschau24 live, 27.08.2026. Abrufbar unter: www.tagesschau.de (letzter Zugriff 16.09.2026)
von Lijden, C.: Kaffeeverbrennungen und Katzen in der Mikrowelle. In: LTO, 29.10.2022. Abrufbar unter: www.lto.de (letzter Zugriff 16.09.2026)
