Noch nicht perfekt, aber für Eltern schon jetzt eine große Hilfe

Jugendschutzprogramme sollen im Internet für besseren Jugendschutz sorgen

Joachim von Gottberg im Gespräch mit Friedemann Schindler

Seit dem ersten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, der 2003 in Kraft trat, gelten im Internet grundsätzlich die gleichen Jugendschutzbestimmungen wie für das Fernsehen. Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote dürfen entweder erst ab 22.00 Uhr oder 23.00 Uhr zugänglich gemacht werden, oder sie müssen so programmiert sein, dass sie durch ein anerkanntes Jugendschutzprogramm nur für Kinder oder Jugendliche genutzt werden können, die das von den Eltern eingestellte Alter erreicht haben. Seit Kurzem, also immerhin neun Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes, sind nun zwei Jugendschutzprogramme auf dem Markt, die von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) anerkannt wurden. Warum hat die Entwicklung solcher Programme so lange gedauert, und was können wir von ihnen erwarten? tv diskurs sprach darüber mit Friedemann Schindler, Leiter von jugendschutz.net in Mainz.

Printausgabe tv diskurs: 16. Jg., 2/2012 (Ausgabe 60), S. 70-75

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