Panorama 1/2020

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Neue Regelungen für Kinderkanäle bei YouTube

Betreiber eines YouTube-Channels müssen ab sofort angeben, ob sich ihre Inhalte an Kinder oder an Erwachsene richten. Die Kennzeichnung kann für einzelne Videos oder für den gesamten Kanal erfolgen. Wenn Kinder die primären Adressaten sind, dürfen eine Reihe von Funktionen nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, darunter auch personalisierte Werbung, Buttons zum Spenden, Kommentare und der YouTube-Merchandise-Bereich. Diese Neuerungen in den Nutzungsbedingungen gehen auf ein Gerichtsverfahren in den USA zurück, bei dem YouTube bzw. der Mutterkonzern Google zur Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 170 Mio. Dollar verurteilt wurde. Grund war das Sammeln von personenbezogenen Daten kindlicher Nutzer durch YouTube. Dieses verstößt gegen das Gesetz zum Schutz der Privatsphäre von Kindern im Internet (Children’s Online Privacy Protection Act [COPPA]). Mit den Neuerungen sollen YouTubes Nutzungsbedingungen nun in den USA gesetzeskonform werden. Überprüft werden die Angaben der Kanalbetreiber durch Algorithmen. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist YouTube erst für Nutzer ab 16 Jahren erlaubt, eine Altersüberprüfung findet aber nur in Ausnahmefällen, bei als nicht jugendfrei gekennzeichneten Videos, statt. Eltern haben die Möglichkeit, über den Google-Dienst Family Link einen Kinder-Account für YouTube zu erstellen. Damit ist für unter 13‑Jährige nur die Nutzung von YouTube Kids möglich, was eine massive Beschränkung der Inhalte bedeutet, die von älteren Kindern kaum akzeptiert werden dürfte.

Quelle:

Schau Hin: YouTube: Einschränkungen bei Inhalten für Kinder. 15.11.2019. Abrufbar unter: https://www.schau-hin.info/
 



Kindernachrichten auf SUPER RTL

Logo! bekommt Konkurrenz, der KiKA wird voraussichtlich ab Frühjahr 2020 nicht mehr der einzige Anbieter eines Nachrichtenformats für Kinder sein. SUPER RTL plant, seine jungen Zuschauer täglich 11 Minuten im Vorabendprogramm über gesellschaftlich und politisch relevante Themen zu informieren.

Quelle:

Krei, A.: Inhalte-Ausbau statt App-Offensive. Super RTL will 2020 in Kindernachrichten investieren. In: DWDL.de, 13.11.2019. Abrufbar unter: https://www.dwdl.de/
 



Überwachung an amerikanischen Schulen

Rund 5 Mio. US-amerikanischer Schülerinnen und Schüler an 1.400 Schulen müssen bereits eine lückenlose Echtzeitüberwachung ihrer schulischen und privaten Kommunikation mit Gaggle (deutsch: Horde/Schar) hinnehmen. Gaggle arbeitet mit einer Mischung aus künstlicher Intelligenz bzw. algorithmenbasierten Filterprogrammen und der Überprüfung von derart vorgefilterten E-Mails, Texten und Bildern durch Content-Moderatoren. Als Plug-in in Googles G Suite und Microsoft 365 ermöglicht es, die gesamte schulische und private Kommunikation der Schülerinnen und Schüler zu überwachen, sofern diese direkt oder indirekt mit den genannten Programmen operiert oder an eine E-Mail-Adresse der Schule anschließt, welche z.B. für einen Instagram-, Twitter- oder Facebook-Account verwendet wurde. Gerechtfertigt wird der massive Eingriff in die Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen – die sich dadurch praktisch auflöst – mit dem Ziel der Suizidprävention und der Verhinderung von Amokläufen an Schulen. Gaggles Filter arbeiten mit Keywords wie „suicide“, „bomb“, „kill myself“, „want to die“, „hurt me“, „drunk“, „heroin“. Aber nicht nur nach Anzeichen für Selbst- oder Fremdgefährdung, sondern auch nach Pornografie wird gefahndet. Zu den Keywords zählen auch „gay“ „lesbian“ und „queer“. Wenn eine Schule sich entschließt, Gaggle einzusetzen (Lizenzen kosten bis zu 60.000 Dollar), ist es einzelnen Schülern bzw. ihren Eltern kaum mehr möglich, sich der Überwachung zu entziehen: Dies würde bedeuten, keine Schulcomputer und keine E-Mail-Adresse der Schule nutzen zu können. Amokläufe an US-amerikanischen Schulen haben so große Ängste bei Eltern und Schülern geschürt, dass in der Hoffnung, auf diese Weise davor geschützt zu sein, die Preisgabe der Privatsphäre anscheinend als hinnehmbar betrachtet wird – zumindest, wenn es um die Privatsphäre von Kindern und Jugendlichen geht. Gaggle rühmt sich damit, Kinder und Jugendliche zu „guten Bürgern“ zu erziehen. Eine Erziehung zu Demokratiefähigkeit und Mündigkeit, zum Bewusstsein, über eigene Rechte zu verfügen, ist damit wohl nicht gemeint.

Quellen:

Haskins, C.: Gaggle Knows Everything About Teens And Kids In School. In: BuzzFeed.News, 01.11.2019. Abrufbar unter: https://www.buzzfeednews.com/

Krempl, S.: Gaggle: Echtzeitüberwachung von US-Schülern mit Künstlicher Intelligenz. In: Heise Online, 02.11.2019. Abrufbar unter: https://www.heise.de/
 



Amnesty International sieht das Geschäftsmodell der großen Internetkonzerne als Gefahr für die Menschenrechte

Schrankenlose Überwachung und Datenausbeutung, wie sie Facebook und Google betreiben, sind dem Ende 2019 erschienenen englischsprachigen Bericht Surveillance Giants der Menschenrechtsorganisation Amnesty International zufolge nicht mit der Wahrung von Grundrechten vereinbar. Insbesondere die Rechte der Privatsphäre und informationellen Selbstbestimmung würden fortwährend verletzt. Der Staat müsse daher regulierend eingreifen, die Macht der Internetgiganten beschränken und Druck aufbauen, damit diese ein anderes Geschäftsmodell entwickelten. Da Facebook und Google den Markt der sozialen Medien und Suchmaschinen dominierten, sei die Nutzung von deren Diensten Bedingung der Teilhabe am sozialen Leben geworden. Da man bei vielen Diensten, um sie überhaupt nutzen zu können, zustimmen müsse, dass persönliche Daten zu Werbezwecken genutzt werden dürfen, gebe es kaum mehr eine Möglichkeit, sich deren privatem Überwachungsregime zu entziehen. In einem Unterkapitel des Berichts wird zudem darauf hingewiesen, dass die Datensammlungen der Internetkonzerne auch zur staatlichen Überwachung genutzt werden könnten.

Quellen:

Reuter, M.: Bericht von Amnesty International. Geschäftsmodelle von Google und Facebook bedrohen Menschenrechte. In: Netzpolitik.org, 21.11.2019. Abrufbar unter: https://netzpolitik.org/

dsc/sda: Facebook und Google sind eine „beispiellose Gefahr“, warnt Amnesty International. In: Watson, 21.11.2019. Abrufbar unter: https://www.watson.ch/