Panorama 4/2019

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Spielgeld-Casino

Die bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebte App Coin Master ist dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ zufolge ein „virtuelles Casino“. Im Zentrum steht eine Slot Machine, ähnlich einem einarmigen Banditen, welche virtuelle Münzen ausspuckt, mit denen man dann Dörfer bauen, Haustiere kaufen und Kriege führen kann. Zwar erfüllt das Spiel nicht die juristischen Kriterien für Glücksspiel, da – obwohl reales Geld hineingesteckt werden kann (In-App-Käufe virtueller Münzpakete zum Antreiben des einarmigen Banditen im Wert von 1,09 Euro bis zu 119,99 Euro) – den Nutzern nur virtuelle Münzen ausgeschüttet werden. Dennoch will die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) das Spiel der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) wegen eines etwaigen Verstoßes gegen Jugendschutzbestimmungen vorlegen, dies insbesondere, da die Werbung auf YouTube mit kinderaffinen Stars wie Dieter Bohlen und der Influencerin Bianca Heinicke von BibisBeautyPalace Kinder sehr direkt anspricht. Dem „Spiegel“ zufolge handelt es sich bei Spielen wie Coin Master um sogenannte „Social Casinos“, mit denen die Glücksspielindustrie Kinder gezielt an das Spielen um Geld (zunächst um virtuelles, später dann um reales) heranführen will, also um eine Art „Einstiegsdroge“ in die Spielsucht. Mit den gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen ist dieser Gefährdungsaspekt schwer greifbar. Ein Forscherteam um den Glücksspielforscher Ingo Fiedler (Universität Hamburg), welches den Zusammenhang zwischen virtuellem und realem Glücksspiel in einer noch unveröffentlichten Studie erforscht hat, fordert daher dem „Spiegel“ zufolge, Apps wie Coin Master für Minderjährige ganz zu verbieten.

Quelle:

Rainer, A.: Spielgeldfalle. In: Der Spiegel, 33/2019. Abrufbar unter: https://magazin.spiegel.de
 



Medienstaatsvertrag: Stellungnahmen zum zweiten Entwurf abgeschlossen

Staatssekretärin Heike Raab (SPD) zufolge soll noch in diesem Jahr über den fertigen Medienstaatsvertrag entschieden werden. 100 Eingaben zum zweiten Entwurf habe es gegeben, überwiegend (70 %) kamen diese von Verbänden und Unternehmen. Eine erste Möglichkeit der Onlinebeteiligung gab es im Sommer 2018 mit über 1.200 Stellungnahmen. Der Medienstaatsvertrag stellt die Weiterentwicklung des Rundfunkstaatsvertrags dar. Voraussetzung war die Schaffung einer Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz. Reguliert werden sollen künftig nicht mehr nur Rundfunkanbieter, sondern auch sogenannte Medienintermediäre (z.B. Suchmaschinen, Sprachassistenten wie Alexa oder Siri) und Plattformen (z.B. Video-on-Demand-Anbieter). Das Regelwerk bezieht sich auf mehrere Themenfelder: die (veränderte) Definition von Rundfunk und das Prozedere bei der Zulassung von Rundfunkanbietern, die Regulierung von Plattformen und von Medienintermediären. Durch den Medienstaatsvertrag soll die europäische Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt werden. Bei der Regulierung soll im Vordergrund stehen, dass Inhalte, die für die Meinungsbildung relevant sind, gut auffindbar sind (Förderung von Medienvielfalt). Die Regulierung der Medienintermediäre ist umstritten, da es international kaum Versuche gibt, z.B. Suchmaschinen zu regulieren, und sich Eingriffe hier unmittelbar und massiv auf die Auffindbarkeit von Informationen und Standpunkten und damit auf die Meinungsvielfalt auswirken können. Für Plattformen und Intermediäre sollen künftig Diskriminierungsverbote und Transparenzvorgaben gelten.

Quellen:

Hartung, H.: Medienstaatsvertrag. Der Vielfalt verpflichtet. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 09.08.2019. Abrufbar unter: https://www.faz.net
epd medien: Medienstaatsvertrag: 100 Eingaben zum zweiten Entwurf. In: epd medien, 33/2019, 16.08.2019
 



Zahl der Beschwerden beim Werberat sprunghaft angestiegen

Verantwortlich für den massiven Anstieg von Beschwerden über Werbung im ersten Halbjahr 2019 von 642 Beschwerden im Jahr 2018 auf 1.524 Beschwerden ist ein Onlinewerbespot der Einzelhandelskette Edeka zum Muttertag, über den sich allein 750 Menschen beschwerten. Der Spot zeigt durch und durch unfähige Väter in Alltagssituationen mit ihren Kindern und gipfelt in dem Slogan: „Danke, Mama, dass du nicht Papa bist!“. Der Werberat sprach eine öffentliche Rüge aus und vertrat die Ansicht, dass der Spot sowohl Männer als auch Frauen diskriminiere. In vier weiteren Beschwerdefällen wurden öffentliche Rügen ausgesprochen. „Geschlechterdiskriminierung“ stellt den häufigsten Beschwerdegrund in den Rubriken des Werberates dar. Angestiegen sind laut der Selbstkontrolleinrichtung der deutschen Werbewirtschaft Beschwerden über „Ethik und Moral“ (39 Fälle gegenüber 31 in 2018) sowie „Diskriminierung von Personengruppen“ (21 gegenüber 15 in 2018).