Plausibel, aber falsch
Wie schnell sich mediale und politische Erzählungen von überprüfbaren Fakten lösen können, ist täglich zu erleben: Ein sterbender Buckelwal wird zur Projektionsfläche für aufgeladene Rettungsfantasien, die Bergungsaktion eines US-Soldaten zum „Osterwunder“ erklärt. Eine Debatte über strukturelle geschlechtsspezifische, digitale und sexualisierte Gewalt wird in eine Diskussion über Zuwanderung verschoben, obwohl der prominente Anlassfall gerade keinen Bezug zu Migration hat. Auch wortreiche Auseinandersetzungen in den Medien können halluzinieren – ähnlich wie KI-Systeme, die plausible, aber falsche Antworten generieren. Sie erzeugen dann sprachlich stimmige, anschlussfähige, aber faktisch verzerrte Wirklichkeiten. Die Debatte um ein mögliches Social-Media-Verbot hat ebenfalls gezeigt, wie rasch aus einem realen Jugendschutzproblem eine zugespitzte Erzählung werden kann, in der Verbot, Angst und Kontrollverlust dominieren, während differenzierte Antworten wie Medienbildung, Plattformregulierung und Prävention an den Rand treten.
Umso relevanter ist, dass die von Bundesfamilienministerin Karin Prien eingesetzte Expert:innenkommission in ihrem ersten Bericht nicht nur Risiken sozialer Medien benennt, sondern auch deren Potenziale und Teilhabechancen betont. Sie sieht zudem die Problematik von Plattformlogiken, die Verstärkung, Vereinfachung und Verzerrung begünstigen – und damit jene Plausibilität erzeugen, die politische Halluzinationen so wirkmächtig macht. Das spricht für einen Ansatz im Kinder- und Jugendmedienschutz, der Regulierung mit Befähigung und Bildung, mit Prävention und Unterstützung verknüpft. Auf die Handlungsempfehlungen der Kommission darf man daher gespannt sein – und darauf, was die Ministerin daraus macht. Schließlich ist auch die praktische Umsetzung von Empfehlungen oft eine Frage der politischen Rahmung.
Auch bei der Anwendung von Gesetzen können Rahmung und Fachpraxis auseinanderfallen. So scheitert die im Jugendschutzgesetz (JuSchG) verankerte Regelung für ein gemeinsames Prüfverfahren zwischen den Obersten Landesjugendbehörden und einer Selbstkontrolle nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) im Fall der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) an Vorgaben, die sich – vorgeblich aus Gründen der Gleichbehandlung – an einem überholten Prüfmodell orientieren: Es unterstellt, dass sämtliche Inhalte weiterhin in großen Gremien und mit unmittelbarer staatlicher Mitwirkung bewertet werden. Tatsächlich aber arbeiten die Selbstkontrollen längst mit vereinfachten, digitalen Verfahren, mit Modellen der Anbieterkennzeichnung und technischer Innovation. Dass sich die FSF nach Ansicht der Behörden zunächst bewähren muss, blendet ihre lange Prüfpraxis ebenso aus wie die seit Jahren dokumentierte hohe Übereinstimmung ihrer Entscheidungen mit der einschlägigen Spruchpraxis.
Die Sachlage ist komplex. Die Aussage, die Regulierungssysteme JMStV und JuSchG seien nicht miteinander vereinbar und alle Selbstkontrollen gleich zu behandeln, erscheint auf den ersten Blick plausibel. Fakt aber ist: Für ein gemeinsames Verfahren können nicht Bedingungen aus dem letzten Jahrhundert gelten, ungeachtet von Rechtsformen, gewachsenen Strukturen und modernen Techniken. Es fehlt – zumindest aktuell – der politische Wille.
Ihre
Claudia Mikat
