Programmgestaltung, Jugendmedienschutz & Verpflichtung demokratischer Gesellschaften

Knut Nevermann

Dem Jugendschutz kommt im Grundgesetz eine herausragende Stellung zu. Er steht damit in einem spannungsreichen Verhältnis zur ebenfalls grundgesetzlich verankerten Medienfreiheit. Die Übergabe der staatlichen Aufgabe an eine Selbstkontrolleinrichtung bringt nicht nur Vorteile im wirtschaftlichen Bereich, der Staat hält sich ebenfalls mit gesetzlichen Regelungen zurück, wenn die Selbstkontrolle effizient ist.

Printausgabe tv diskurs: 6. Jg., 1/2002 (Ausgabe 19), S. 46-49

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