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Radikale Gewalt

Wie Onlineextremismus Gewalt befördern kann

Bernd Zywietz

Auch wenn es kein einfaches Ursache-Wirkungs-Schema gibt und Nutzende selbst genauso wie Internetdienste mit- oder entgegenwirken: Extremist:innen beeinflussen über soziale Medien, können per Inhalt und Interaktion zur Radikalisierung beitragen – bis hin zur Gewalt. Dabei erfüllt das Netz verschiedene Funktionen. Es dient zur Indoktrination und Aufwiegelung, aber auch zur Gemeinschaftsbildung und Selbstinszenierung, ermöglicht aktive Beteiligung, Einzel- und Gruppenkommunikation – im Extremfall für Planung und Anleitung zu Anschlägen. Nicht zuletzt ist es aber selbst Tatmittel und Tatort, insofern Onlineextremismus digitale Gewalt ausübt, dazu aufruft und anstachelt. 

Printausgabe mediendiskurs: 30. Jg., 1/2026 (Ausgabe 113), S. 26-31

Vollständiger Beitrag als:

Risiko Onlineextremismus 

Braucht es eine Social-Media-Altersgrenze für Kinder und Jugendliche? Darüber wird zurzeit kontrovers diskutiert. Weitgehende Einigkeit besteht hingegen darin, dass das Netz für Minderjährige Risiken birgt. Neben dem Ausbilden von Onlinesuchtverhalten sind das der Kontakt mit problematischem, teils sogar illegalem Content oder die Gefahr, Opfer von z. B. sexueller Belästigung und Cybergrooming zu werden. Onlineextremismus ist dabei ein eigenes Themenfeld, das sowohl Inhalte- wie Interaktionsgefahren beinhaltet. Extremist:innen nutzen soziale Medien etwa, um ihr demokratiefeindliches Gedankengut zu verbreiten, für sich bzw. ihre Gruppierung, ihre Aktionen und Ziele zu werben. Sie können über das Netz Nutzer:innen öffentlich wie in der Direktkommunikation ansprechen, radikalisieren, rekrutieren und mobilisieren. Allerdings: Wenn es um die direkten Folgen und Radikalisierungswirkungen und vor allem Gewaltbereitschaft oder sogar ‑ausübung geht, ist die Sache komplizierter. 

Radikalisierung ist kein geradliniger Prozess lediglich passiv erfahrener und voraussetzungsloser Beeinflussung. Es gibt diverse Angebots- oder Pull-, aber auch Push-Faktoren, also individuelle Merkmale, Lebenssituationen, Motive und Bedürfnisse aufseiten derer, die sich radikalisieren – oder dies eben nicht tun. Ebenso sind Mediennutzende – entgegen überkommenen, gleichwohl hartnäckigen Vorstellungen vom einfach manipulier- und steuerbaren Massenpublikum – überaus aktiv, selektiv und eigensinnig. Dies auch und vor allem in den sozialen Medien, in denen die Rollen zwischen Sender und Empfänger ständig wechseln, sich überlagern, verschränken oder mehrere parallel eingenommen werden. Inhalte im Feed werden z. B. geklickt oder als uninteressant eingestuft und ausgelassen, werden konsumiert, gelikt, geteilt, kommentiert, in eigenen Postings (z. B. einem TikTok-Video) aufgegriffen. Oder es wird selbst originärer Content produziert und veröffentlicht. Schließlich sind zentraler Einflussfaktor oder Akteure die Social-Media-Dienste und ihre Infrastrukturen selbst: Sie können über Empfehlungsalgorithmen polarisierende Erregungsinhalte „pushen“ oder in z. B. rechtsextreme oder rechtspopulistische Meinungsblasen führen bzw. solche personalisiert erzeugen (vgl. jugendschutz.net 2026). Sie könn(t)en aber ebenso konstruktive, prosoziale Inhalte fördern (Stichwort „Bridging-Algorithmen“), Schutzstrukturen und ‑mechanismen bieten und selbst moderieren: bestimmte Inhalte in ihrer Reichweite beschränken, Hass und Hetze löschen, entsprechende Accounts sperren. Die sozialen Medien gibt es allerdings pauschal ebenso wenig wie die oder der eine Nutzer:in oder die Nutzungsweise. Während manche Dienste wie Telegram Extremist:innen weitgehend frei agieren lassen und diesen entsprechend als Ausweichplattformen dienen, gehen große Plattformen wie YouTube oder Instagram durchaus gegen extremistische Angebote vor. Doch auch das geschieht teils abhängig von der Art des Contents unterschiedlich konsequent und kann sich wie bei X (bzw. Twitter) oder TikTok je nach Policy und Ressourcen ändern (z. B., wenn menschliche Content-Moderation zugunsten von KI-Lösungen reduziert wird). 
 
 


Dass soziale Medien mit Hassbotschaften und Falschinformationen, gegebenenfalls sogar mit Gewaltaufrufen zumindest als Katalysator oder Verstärker für Kollektivgewalt wirken, liegt nahe.“ 


 

Aufheizen von Stimmungen und Emotionalisierung 

Ist es in dieser Gemengelage sinnvoll, davon zu sprechen, dass Extremist:innen mittels Social Media zu Gewalttaten verleiten? Zumindest geschieht derlei nicht bedingungslos, uneingeschränkt und unmittelbar. Es braucht u. a. eine gewisse Empfänglichkeit, eine Gewalttendenz oder aufgeheizte Stimmung, damit es zu Taten von Einzelnen oder von mehreren – wie Aufständen, Pogromen oder „mob violence“ – kommt. Allerdings können soziale Medien dazu beitragen, sogar eine signifikante Rolle spielen, wie Facebook im Fall des Genozids an den Rohingya in Myanmar 2017 oder WhatsApp in Indien: Dort verbreiteten sich (falsche) Gerüchte über Kindesentführungen rasant über den Messengerdienst; es kam zu vigilantischer Gewalt und sogar Lynchmorden an Verdächtigen. Welche Rolle soziale Medien (zu denen ich hier der Einfachheit halber auch Messengerdienste zähle) auf welcher Wirkungsebene spielen und wie sie tatsächlich Einfluss nehmen, lässt sich wohl nie ganz bestimmen, selbst wenn in Einzelfällen nachweisbar ist, dass Extremist:innen und Propagandist:innen Erregungs- und Verbreitungsdynamiken des Netzes gezielt instrumentalisieren. Dass soziale Medien mit Hassbotschaften und Falschinformationen, gegebenenfalls sogar mit Gewaltaufrufen jedoch zumindest als Katalysator oder Verstärker für Kollektivgewalt wirken (vgl. Yamin 2023), liegt nahe. Besonders dort, wo sie zentrale oder gar einzige Informationsquellen und Kommunikationskanäle sind. 

Extremist:innen können jedoch nicht nur via Internet Stimmungen aufheizen, sondern auf einzelne Personen radikal einwirken. Deutlich werden dabei die digitalen Besonderheiten, die spezifischen und mehrdimensionalen Nutzungsfunktionen sowie Wechselbeziehungen, die das Social Web als solches kennzeichnen. Markantes Beispiel ist der Fall des Islamisten Arid U., der 2011 am Flughafen Frankfurt am Main zwei US-Soldaten erschoss. Der damals 21-Jährige radikalisierte sich vielleicht nicht ausschließlich, wohl aber maßgeblich im bzw. über das Internet. Er bezog darüber einschlägige Reden und Schriften, konsumierte dschihadistische Propaganda, lud sich Kampflieder herunter und stand über Facebook mit salafistischen Predigern und Aktivisten in Kontakt. Auslöser für die Tat war laut U. schließlich das Video einer in Afghanistan aktiven Terrorgruppe, das die angebliche Vergewaltigung muslimischer Frauen durch US-Soldaten thematisierte. Besonders wühlte ihn die vermeintlich echte, von den G. I.s selbst gefilmte Sequenz auf, in der eine Teenagerin missbraucht wird. Daraufhin, so U., habe er die ganze Nacht nicht schlafen können und sei, weil er etwas habe tun müssen, am nächsten Morgen mit zwei Messern und einer Pistole zum Flughafen gefahren. 
 

Aneignung von Digital-Content für Propaganda und Meinungsblasen 

Auch wenn die Geschichte nachträglicher Versuch der Tat-Rationalisierung und ‑Entschuldigung sein mag: Die Aussage ist plausibel und illustriert das drastische Affekt- und Emotionalisierungspotenzial sozialmedialer Inhalte bei bereits verengter Weltsicht (längerfristige Ideologisierung und Indoktrination) und fehlenden Ausgleichsfaktoren. Ebenso bemerkenswert ist allerdings das genannte Propagandamaterial. Die zentrale schockierende Aufnahme war nämlich kein authentisches Filmmaterial, sondern eine Szene aus einem Spielfilm, Brian De Palmas Redacted aus dem Jahr 2007 (vgl. Steinberg 2014, S. 11). Der Film behandelt den realen Fall des Massakers im irakischen Mahmudija durch US-Soldaten und ist als sogenannte Mockumentary bzw. fiktiv-authentische Medienmaterial-Collage inszeniert, dabei gerade inspiriert durch die neuen digitalen Bildwelten und ‑logiken des prä- und früh-sozialmedialen Internets. Es ist nicht nur bitter-ironisch, dass ein Dschihadist das – aufgrund seines stilistischen Wirklichkeitseffekts – eindringliche „Material“ eines Antikriegsfilms als vorgeblich echtes Dokument zur Mobilisierung für seinen bewaffneten Kampf einsetzte. Es zeigt auch generell, wie Extremist:innen digital „verflüssigte“ (vgl. von Gehlen 2020) Medieninhalte oder Teile davon für ihre Manipulationszwecke dekontextualisieren, bearbeiten, rekombinieren, umdeuten, umfunktionieren können. Das gilt auch für seriösen journalistischen oder wissenschaftlichen Content, der als (Pseudo‑)Beleg- oder Illustrationsmaterial für agitatorische Podcasts oder verschwörungstheoretisierende Sharepics dient. Oder der als vermeintliches Beispiel für Propaganda, Verblendung oder Manipuliertsein von „Mainstream“-Medien, Forschung, Politik aufgegriffen wird. Eine solche mediale Willkür wirkt im Rahmen der Remix- und Shareability-Kultur sozialer Medien normal und dient dem Etablieren einer eigenen Parallel- oder sogar dezidierten medialen Gegenöffentlichkeit, etwa auf TikTok oder Telegram. In einer solchen kann, weil vermeintlich nur „hier“ die Wahrheit gesagt wird, über Meinungshomogenität, fortlaufende Selbstbestätigung und ‑immunisierung gegen alternative Sichtweisen umso wirkmächtiger ein Klima der Bedrohung und das Gefühl eines Ausnahmezustandes erzeugt werden. Das erhöht wiederum Gewaltpotenziale. 
 
 


Soziale Medien werden von Extremist:innen nicht nur genutzt, um Propaganda zu verbreiten oder gegen Menschengruppen oder staatliche Institutionen aufzuwiegeln, sondern um sich zu vernetzen, eine Gemeinschaft aufzubauen, anzubieten und zu pflegen.“


 

Extremistische Onlinegemeinschaften: Zugehörigkeit, Partizipation, Selbstinszenierung 

Die Leichtigkeit, fremdes Medienmaterial eigenständig zu verwerten, aber auch selbst Inhalte etwa mittels generativer künstlicher Intelligenz zu erzeugen und zu verbreiten, ist für einen weiteren zentralen Aspekt der Onlineradikalisierung wichtig: den des Community Buildings. So werden soziale Medien von Extremist:innen nicht nur genutzt, um Propaganda zu verbreiten oder gegen Menschengruppen oder staatliche Institutionen aufzuwiegeln, sondern um sich zu vernetzen, eine Gemeinschaft aufzubauen, anzubieten und zu pflegen. Der Kontakt mit Gleichgesinnten, das Gefühl der Zugehörigkeit, Kameraderie ist ein wichtiges Attraktionsmoment genauso wie die Gelegenheit für Beteiligung. Mit „Likes“ und ersten eigenen Meinungskommentaren probieren sich Nutzer:innen aus, bringen sich vorsichtig ein, dann vielleicht mit eigenkreierten Inhalten, um Aufmerksamkeit, Bestätigung und Anerkennung zu finden. Dabei ist allerdings zu unterscheiden, ob es sich eher um lockere Szene-Netzwerke handelt oder um die Onlinepräsenzen einzelner Gruppen und Szene-Größen mit ihren Follower:innen und Unterstützer: innen – bekannte salafistische Prediger oder islamistische und rechtsextreme Aktivist:innen, z. B. die der 2025 verbotenen Gruppe „Muslim Interaktiv“ oder Martin Sellner, Vertreter der Identitären Bewegung. Sie sind über verschiedene Social-Media-Plattformen hinweg aktiv, wo sie eine Art eigene Marke (teils inklusive eines eigenen Logos) pflegen und Mittel des Influencings anwenden. Dazu zählen spontane Video-Statements im Selfie-Stil zu aktuellen Themen der Zeitgeschichte oder zu Szene-Geschehnissen (z. B. „Beefs“ zwischen Salafist:innen, Verurteilung bekannter Neonazis). Oder das Aufgreifen von Fragen und Kommentaren aus der Followerschaft in kurzen TikTok-Videos und YouTube-Shorts sowie die unmittelbare Interaktion mit User:innen in Livestreams. Die Gemeinschaftsbildung beschränkt sich jedoch nicht nur auf das Digitale. Islamistische Gruppen verkoppeln Onlineauftritt und Hashtag-Kampagnen mit Offlineaktionen (z. B. Kundgebungen). Rechtsextreme versuchen, besonders Jüngere auf z. B. Instagram oder TikTok über geschlossene WhatsApp-Gruppenchats für gemeinsame regionale „Real-Life“-Aktivitäten zu gewinnen: (Kampf‑)Sporttrainings, Wanderungen, Treffen am Lagerfeuer oder in Lost Places wie leeren Fabrikhallen. Solche Gemeinschaftsevents liefern wiederum Material für die Social-Media-Accounts. Und schon in den abgeschotteten Kanälen und Chats z. B. auf WhatsApp, Telegram, Signal werden offen Hetzinhalte oder Bilder des eigenen Waffenarsenals gepostet. 

Begegnen sich User:innen eher selbstorganisiert und auf Augenhöhe, sind sie schnell motiviert, sich mit eigenen Inhalten hervorzutun, teils sich auch in Sachen Hass und Drastik zu überbieten – und so einen gewissen Status zu erreichen. Besonders explizit geht es auf sogenannten Imageboards, in Discord-Kanälen oder anderen weitgehend dezentralen und hierarchielosen Räumen zu, in denen es z. T. um keine Ideologie mehr geht, sondern um nihilistische, zynisch-ironische und selbstzweckhafte Menschen- und vor allem Frauenverachtung, um Antisemitismus, Verschwörungs- und Gewaltfantasien. Amokläufer:innen, aber auch Rechtsterrorist:innen werden hier glorifiziert. Drastische Beispiele sind die rechtsterroristischen Anschläge von Christchurch oder Halle (Saale) in 2019, in denen die Täter sich und ihre Tat selbst filmten und live in sozialen Medien streamten. Die Möglichkeit eines solchen Terroraktes als „Content-Produktion“ und Selbstinszenierung mit der Aussicht auf Internet-„Ruhm“ dürfte für die Morde mit ausschlaggebend gewesen sein und kann auf andere selbst wieder inspirierend wirken. Ähnlich findet sich im Dschihadismus ein Märtyrerkult um z. B. in Kriegsgebieten gefallene Kämpfer oder Selbstmordattentäter: innen, der auch im Netz betrieben wird. 
 

Direktkommunikation: Planung von und Anleitung zum Terror 

Neben Propaganda-Kanal und Vergemeinschaftungsraum fungieren soziale Medien als Mittel der Individualkommunikation. Soziale Medien bzw. Messengerdienste stellen die Infrastruktur etwa für islamistische und rechtsextreme Kleingruppen von teils noch Minderjährigen, in denen etwa potenzielle Taten diskutiert und sogar Anschläge geplant werden (z. B. die klandestine rechtsextreme „Letzte Verteidigungswelle“, vgl. Hennig u. a. 2026). In Livechats oder per Direktnachrichten können Extremist:innen im persönlichen Austausch auf Nutzer:innen einwirken, sie ideologisieren, aber auch mit ihnen Gewaltaktionen planen und sie diesbezüglich anleiten. So stand Anis Amri, der Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz (2016) bis unmittelbar vor der Tat mit einem mutmaßlichen Mitglied des sogenannten „Islamischen Staates“ (IS) in Libyen in Kontakt, der ihn zuvor motiviert und bestärkt hatte. 

Auch im Fall von Issa al H., dem Messerangreifer von Solingen (2014), gab es einen IS-Hintermann, mit dem er per Chat im Direktkontakt stand und der für die Tat noch Tipps gab (er solle ein eher kürzeres Messer verwenden; vgl. Wiedmann-Schmidt 2025). Bei al H., Amri, Arid U. u. a. zeigt sich die große Bandbreite der potenziellen Einflussgrößen und ‑dimensionen im Zuge einer Radikalisierungskaskade. Berichte über Missstände, Unrecht und Leid – wie drastische Opferbilder aus Gaza – emotionalisieren, vermitteln Handlungsdruck. Extremist:innen schließen daran an oder befördern das gemäß ihrer Agenda und Ideologie. Wie U. suchte und konsumierte Issa al H. über das Internet bezogene Propaganda-Inhalte und Kampflieder. Er verbreitete auf TikTok selbst Aufrufe zum Dschihad, bekannte sich in einem Handyvideo zum IS und kündigte seine Tat auf Telegram an. Der IS wiederum reklamierte online den Anschlag für sich, unter Verwendung des Bekennervideos von al H. 

 


Angesichts terroristischer und sonstiger physischer Gewalt werden Formen digitaler Gewalt im Kontext von Onlineextremismus häufig ignoriert oder selten als ‚Gewalt‘ thematisiert.“


 

Onlineextremismus und digitale Gewalt 

Angesichts terroristischer und sonstiger physischer Gewalt werden allerdings Formen digitaler Gewalt im Kontext von Onlineextremismus häufig ignoriert oder selten als „Gewalt“ thematisiert – anders als aktuell etwa pornografische Deepfakes und Onlinebelästigung, die im Zusammenhang mit den Beschuldigungen von Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann als „Gewalt“ diskutiert werden. Doch auch in Sachen Extremismus können diesbezüglich soziale Medien sowohl Tatort oder Tatmittel sein. Neben Hetze gegen Einzelpersonen und Menschengruppen, mit der primär Dritte aufgewiegelt werden sollen, finden sich – z. B. piktorale – Hass-Inhalte, die quasi gewaltförmig direkt Personen attackieren und sie verletzen, herabwürdigen oder ausschließen sollen (vgl. Hornuff 2020). Dabei gibt es sogar Überschneidungen zu sexualisierter Digitalgewalt: Weibliche Gegner:innen und ideologische „Feinde“ (z. B. „linke“ Aktivistinnen) werden mit Vergewaltigungsdrohungen, sexualisierten Bildmontagen oder KI-Bildern angegriffen. Postings, die z. B. Politiker:innen oder andere Funktionsträger: innen an den Pranger stellen, und das Veröffentlichen ihrer privaten Daten wie der Wohnanschrift (Doxing) können diese ins Fadenkreuz letztlich auch körperlicher Übergriffe rücken. Nicht immer ist das spontaner individueller „Hass“, sondern teils konstatierte Aktion und Kampagne. Entsprechend ließe sich bei solchen Ausprägungen instrumenteller digitaler Gewalt auch von Onlineterrorismus sprechen. Nicht nur Denken (extremistische Weltsicht und Deutungen), sondern auch kommunikatives Handeln (bzw. die gezielte oder allgemeine Verrohung öffentlicher sozialmedialer Diskurskultur) senkt hier Hemmschwellen. Inzivilität im Netz ist so gesehen sowohl Wegbereiter einer Radikalisierung hinein in die Gewalt als auch an sich bereits intendierter und praktizierter – mal größerer, mal kleinerer – Anschlag auf das digitale Zusammenleben und die soziale, psychische und seelische Unversehrtheit von Menschen. 
 

Literatur: 

Gehlen, D. von: Meme. Berlin 2020 

Hennig, P./Kampling, K./Pinkert, R./Stepputat, H. (NDR): „Letzte Verteidigungswelle“: Terrorprozess gegen junge Neonazis beginnt. In: tagesschau.de, 05.03.2026. Abrufbar unter: https://www.tagesschau.de 

Hornuff, D.: Hassbilder. Berlin 2020 

jugendschutz.net: Meinungsblasen und Extremismus auf TikTok. Vielfältige Risiken für Kinder und Jugendliche. Mainz 2026. Abrufbar unter: https://www.jugendschutz.net 

Steinberg, G.: Al-Qaidas deutsche Kämpfer. Die Globalisierung des islamistischen Terrorismus. Hamburg 2014 

Wiedmann-Schmidt, W.: Rekonstruktion eines Terroranschlags: So radikalisierte sich der Messerattentäter von Solingen. In: Der Spiegel, 21/2025. Abrufbar unter: https://www.spiegel.de 

Yamin, T.: Social Media and Mob Violence: The Need for Effective Social Media Policy. In: Policy Perspectives, 2/2023/20, S. 57–73. Abrufbar unter: https://www.researchgate.net. https://doi.org/10.13169/polipers.20.2.ra4