Rechtliche Grundlagen für die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in Film- und Fernsehproduktionen

Reinhard Naujoks

Nach § 5 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ist die Beschäftigung von Kindern grundsätzlich verboten. § 6 JArbSchG regelt Ausnahmen, u.a. für die Mitwirkung von Kindern bei Theatervorstellungen, Musikaufführungen, Film- und Fernsehaufnahmen usw. Mit der Entwicklung der Medienwirtschaft in den letzten Jahren wird von den Produktionsgesellschaften verstärkt die Mitwirkung von Kindern beantragt. Eine landes- oder gar bundeseinheitliche Verfahrenspraxis bei der Bearbeitung der Anträge gibt es nicht, denn bei der Auslegung der Rechtsvorschriften ergeben sich Schwierigkeiten, da die einzelnen Kriterien zur Beurteilung nicht festgelegt sind. Eine Grundlage für eine gemeinsame Richtlinie könnte die von Prof. Dr. Baacke im Jahr 2000 erstellte wissenschaftliche Expertise darstellen.

Printausgabe tv diskurs: 5. Jg., 4/2001 (Ausgabe 18), S. 40-41

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