Sender darf kritischen Beitrag über die Glaubensgemeinschaft „12 Stämme“ ausstrahlen

BVerfG, 1 BvR 2519/13 vom 09.09.2013

Redaktion Recht

Im vorliegenden Fall geht es um das Recht am eigenen Bild – Allgemeines Persönlichkeitsrecht:
Für die Recherche zu seiner Reportage hatte sich ein Journalist zwölf Tage lang als „Gast“ in die Glaubensgemeinschaft „12 Stämme“ eingeschleust. Heimlich filmte er, wie die Mitglieder ihre Kinder wegen offenkundiger Belanglosigkeiten mit der Rute züchtigten. Die Gesichter der gezeigten Personen wurden in dem Beitrag unkenntlich gemacht. Nachdem 115 Mitglieder der Glaubensgemeinschaft durch die Aufnahmen ihr allgemeines Recht auf Persönlichkeit verletzt sahen, versuchten sie, die  Ausstrahlung per einstweiliger Anordnung – „im Eilverfahren“ – gerichtlich untersagen zu lassen. Der Fall landete vor dem Bundesverfassungsgericht.

Printausgabe tv diskurs: 18. Jg., 1/2014 (Ausgabe 67), S. 106-107

Vollständiger Beitrag als: