In fast allen Ländern Europas werden Altersfreigaben für Medienprodukte auf der Grundlage von Kriterien vergeben, die potenziell negative Medienwirkungen feststellen. Altersfreigaben stehen für einen gewissen Grad an Gefährdung oder Beeinträchtigung. Ob ein Medienprodukt für eine Altersgruppe geeignet ist, wird mit Altersfreigaben oder Sendezeitgrenzen nicht ausgesagt. Das führt immer wieder zu Missverständnissen und Beschwerden. Denn Eltern sehen in den Freigaben oft eine Altersempfehlung, die sie als Orientierungshilfe bei der Auswahl von Kinofilmen oder DVDs für ihre Kinder nutzen. Macht es vor diesem Hintergrund Sinn, Eltern, Erziehenden oder auch Kindern und Jugendlichen zusätzlich zur Altersfreigabe Informationen zu Medienprodukten bereitzustellen? Sollten dies Informationen über das Gefährdungspotenzial oder die Eignung von Medieninhalten sein? Sollte man gar - wie in Österreich - ein zweites Alterskennzeichen für die positiven Effekte vergeben? Und wenn ja: Nach welchen Kriterien könnte eine solche Empfehlung vorgenommen werden?
Diese Fragen wurden auf der diesjährigen Konferenz der europäischen Filmprüfstellen in Amsterdam diskutiert.
Printausgabe tv diskurs: 11. Jg., 4/2007 (Ausgabe 42), S. 4-9