Redaktion Recht
VG Hannover, Urteil vom 14.09.1995 - 6 A 5582 / 92 - (Archiv für Presserecht)
Der Programmgrundsatz des Verbotes der Verletzung oder Achtung der Menschenwürde ist hinreichende Grundlage für die Beanstandung einer Sendung durch eine Landesmedienanstalt.
Es geht nicht nur um die konkrete Würde eines Menschen, sondern auch um den abstrakten Wert der Menschenwürde. Deshalb können auch fiktionale Programme gegen das Verbot der Verletzung bzw. das Gebot der Achtung der Menschenwürde verstoßen.
Printausgabe tv diskurs: 1. Jg., 1/1997 (Ausgabe 1), S. 89-90