Klaus Beucher,
Nima Mafi-Gudarzi
In einem Urteil vom 7. Mai 2015 (Az. 8 A 256/14) entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof erstmals die Frage, wann Sendungen als vor ihrer Ausstrahlung vorlagefähig bzw. nicht vorlagefähig im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags(JMStV) zu bewerten sind. Zugleich ist dies eine Grundsatzentscheidung zum Verhältnis der staatlichen Aufsicht zu Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle in Jugendschutzfragen.
Printausgabe tv diskurs: 19. Jg., 3/2015 (Ausgabe 73), S. 130-131