Vorlagefähigkeit von TV-Sendungen

Klaus Beucher, Nima Mafi-Gudarzi

In einem Urteil vom 7. Mai 2015 (Az. 8 A 256/14) entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof erstmals die Frage, wann Sendungen als vor ihrer Ausstrahlung vorlagefähig bzw. nicht vorlagefähig im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags(JMStV) zu bewerten sind. Zugleich ist dies eine Grundsatzentscheidung zum Verhältnis der staatlichen Aufsicht zu Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle in Jugendschutzfragen.

Printausgabe tv diskurs: 19. Jg., 3/2015 (Ausgabe 73), S. 130-131

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