Wann dürfen jugendbeeinträchtigende Sendungen zum politischen Zeitgeschehen unbeschränkt ausgestrahlt werden?

Marc Liesching

Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) beschäftigt sich im Rahmen ihrer Prüfpraxis auch mit Fernsehsendungen, die zeitgeschichtliche bzw. politische Sachverhalte und Zusammenhänge darstellen wie z.B. Dokumentationen zum Zweiten Weltkrieg oder Reportagen über soziale Missstände, Unruhen etc. In diesen Fällen ist in der Regel auch die Frage von Bedeutung, in welchem Verhältnis eine etwaige Entwicklungsbeeinträchtigung solcher Inhalte zu dem gesteigerten Berichterstattungs- und Informationsinteresse von Zuschauerinnen und Zuschauern steht. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) trifft eine Sonderregelung, nach der trotz Jugendschutzrelevanz Rundfunksendungen und vergleichbare Telemedien unter bestimmten Voraussetzungen unbeschränkt (auch im Tagesprogramm) verbreitet werden dürfen. Der Beitrag befasst sich mit den Anforderungen dieser Sondernorm und ihrer Bedeutung für die Prüfpraxis der FSF.

Printausgabe tv diskurs: 12. Jg., 4/2008 (Ausgabe 46), S. 28-33

Vollständiger Beitrag als: