Verena Weigand,
Claus Grewenig
Es geht nicht um die Wirkung von Gewalt- oder Sexualdarstellungen, sondern um die Frage, ob Werbung unzulässige Kaufappelle an Kinder oder Jugendliche enthält. Klingeltöne für Handys, beispielsweise Melodien aus den aktuellen Hitparaden, sind bei den jungen Nutzern beliebt und werden daher intensiv beworben. Werden Jugendliche oder sogar Kinder dadurch unzulässig zum Abonnieren von Klingeltönen aufgefordert, ohne die finanziellen Folgen zu bedenken? Handelt es sich dabei vielleicht um Teleshopping? Zwischen den Sendern und der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist die Auslegung von § 6 JMStV umstritten. Eine inhaltliche Arbeit fällt, z. B. für die FSF, schwer, solange die Rechtsfragen nicht geklärt sind. tv diskurs stellt die Positionen der KJM und des Verbands Privater Telekommunikation (VPRT) zur Diskussion.
Printausgabe tv diskurs: 10. Jg., 1/2006 (Ausgabe 35), S. 70-73