Zum presserechtlichen Zeugnisverweigerungsrecht

Ilona Ulich

BGH, Beschluß vom 13. Januar 1999 - StB 14/98 (Ermittlungsrichter des BGH)

Das presserechtliche Zeugnisverweigerungsrecht und der presserechtliche Beschlagnahmeschutz gelten auch für einen freien journalistischen Mitarbeiter einer Zeitung. Sie bestehen jedoch in der Regel nicht, wenn die Identität des Informanten in dem Pressebeitrag über die dem Journalisten gemachte Mitteilung offengelegt wird und der Informationsgehalt im übrigen bekannt ist.

Printausgabe tv diskurs: 3. Jg., 3/1999 (Ausgabe 9), S. 100-103

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