Zum Sendeverbot der „Freak Show“ (Entscheidung VG München, Urteil vom 4.11.2004, M 17 K 02.5297)

Redaktion Recht

Das VG München traf die hier vorliegende Entscheidung hinsichtlich der Klage einer Veranstalterin eines privaten Fernsehprogramms gegen das Wiederholungsverbot von sechs Folgen der im Mai 2002 ausgestrahlten Sendung „Freak Show,“ die von der BLM für offensichtlich schwer jugendgefährdend gehalten wurden. Die Klage war zulässig, jedoch nur teilweise begründet, hatte aber bezüglich fünf der sechs Folgen Erfolg.

Printausgabe tv diskurs: 9. Jg., 2/2005 (Ausgabe 32), S. 94-99

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