Zur Einhaltung von Werbezeitbeschränkungen

Redaktion Recht

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 25.06.1998 - 1 Ss 100/98

Zur Aufsichtspflicht privater Fernsehveranstalter bezüglich der Einhaltung von Werbezeitbeschränkungen.

Daß Verstöße gegen Werbebeschränkungen nur für private, nicht aber für öffentliche Rundfunkveranstalter mit Geldbuße bedroht sind, vertößt nicht gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 GG.

Printausgabe tv diskurs: 3. Jg., 1/1999 (Ausgabe 7), S. 95-96

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