Zur Indizierung von Filmen

Zahlen und Argumentationen aus 61 Jahren Bundesprüfstelle

Daniel Hajok

Kein Instrument des Jugendmedienschutzes hat in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland für so viel Aufsehen gesorgt wie die Indizierung jugendgefährdender Medien durch die Bundesprüfstelle. Am 19. Mai 1954 als Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) gegründet und mit dem am 1. April 2003 in Kraft getretenen Jugendschutzgesetz (JuSchG) in Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) umbenannt, wurden an der Behörde bislang über 21.000 Medien geprüft und über 16.000 auf den Index gesetzt. Der Beitrag gibt einen Überblick zur Indizierung von Filmen, die seit den 1960er-Jahren an der Bundesprüfstelle verhandelt wurden und insgesamt ca. ein Fünftel aller geprüften und indizierten Objekte ausmachen.

Printausgabe tv diskurs: 19. Jg., 4/2015 (Ausgabe 74), S. 58-63

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