Bundestag verabschiedet Gesetz zum Schutz von Wistleblowing

Mitarbeiter*innen, die Missstände bei ihren Arbeitsstellen entdecken und diese melden, sind in Zukunft durch das neue „Hinweisgeberschutzgesetz“  vor negativen Konsequenzen und Repressalien geschützt. Insgesamt bietet dieses Gesetz für Journalist*innen und Medien die Chance, vertrauliche Informationen über gravierende Missstände in Unternehmen zu erhalten. Wie seriös diese Informationen sein werden und ob die Gefahr besteht, auf Falschmeldungen hereinzufallen, wird sich zeigen.

Online seit 22.12.2022: https://mediendiskurs.online/beitrag/bundestag-verabschiedet-gesetz-zum-schutz-von-wistleblowing-beitrag-1122/

 

 

Normalerweise sind Angestellte bei Unternehmen, Firmen oder Behörden durch den Arbeitsvertrag zur Verschwiegenheit über interne Unternehmensangelegenheiten verpflichtet. Was aber, wenn im Unternehmen etwas schiefläuft? Wenn etwa Aufträge durch Bestechung zustande kommen, Steuern hinterzogen oder Mitarbeitende sexuell belästigt werden? Nach dem am 16.12.2022 vom Bundestag verabschiedeten „Hinweisgeberschutzgesetz“ können solche Vorfälle gemeldet werden, ohne negative Konsequenzen fürchten zu müssen. Der Gesetzentwurf hatte am 14.12.2022 mit einigen Ergänzungen den Rechtsausschuss passiert. Neu ist, dass nun auch anonyme Meldungen möglich sind.

„Eine weitere Änderung an dem Gesetzentwurf […] sieht vor, dass auch der Digital Markets Act der Europäischen Union zum sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes gehören soll. Damit wird eine entsprechende EU-Vorgabe umgesetzt. Weitere Anpassungen beziehen sich etwa auf Anreize zur Nutzung interner Meldestellen, Konzernmeldewege, die Regelung zur Einrichtung von Meldestellen kommunaler Unternehmen, Löschfristen sowie Ausnahmen im Bereich von Nachrichtendiensten. Zudem sollen Hinweisgebende, die Repressalien erleiden, auch dann eine Entschädigung in Geld verlangen können, wenn es sich nicht um einen Vermögensschaden handelt.“ (Deutscher Bundestag [1] 2022) Außerdem können nun auch verfassungsfeindliche Äußerungen oder Aktivitäten zum Beispiel von Beamten oder Polizisten gemeldet werden. (Vgl. ebd.)
 

Aufgaben für Arbeitgeber

Unternehmen, Firmen und Behörden mit mindestens 50 Mitarbeiter*innen müssen eine Meldestelle einrichten. Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeiter*innen können eine Meldestelle mit anderen Unternehmen zusammen betreiben. Das Bundesamt für Justiz soll als externe Meldestelle fungieren, bei der Finanzaufsicht BaFin und beim Bundeskartellamt existieren solche Stellen bereits. (Vgl. Tagesschau 2022) Whistleblower können sich auch an die Presse wenden, „wenn auf eine Meldung an eine externe Stelle nicht innerhalb einer bestimmten Frist mit bestimmten Folgemaßnahmen reagiert wird“ (Deutscher Bundestag [2] 2022).

Das Gesetz schützt Whistleblower auch vor Kündigungen, Abmahnungen oder Mobbing. „Die Identität der Whistleblower oder einer Person, über die eine Beschwerde vorliegt, soll nur den Sachbearbeitern des Falls bekannt sein. Nur in Ausnahmefällen soll die Identität preisgegeben werden, etwa in Strafverfahren auf Verlangen der Ankläger.“ (sol/dpa/Reuters 2022)

Der Rechtspolitiker der FDP, Stephan Thomae, wies mit Blick auf die „Reichsbürger“ darauf hin, dass es gerade jetzt, angesichts des vor Kurzem aufgedeckten Umsturzkomplotts wichtig sei, auch verfassungsfeindliche Tendenzen melden zu können. Mit dem Gesetz „sorgen wir für den notwendigen Schutz hinweisgebender Personen, ohne dabei Unternehmen unnötig zu belasten“ (Tagesschau 2022). Nach seiner Auffassung sind die meisten Unternehmen ohnehin daran interessiert, Missstände zeitnah zu erkennen und zu beheben.
 

Manchen geht das Gesetz nicht weit genug

Nach Auffassung der Linken-Abgeordneten Clara Bünger schließt das Gesetz einen wichtigen Bereich aus:

Ein deutscher Edward Snowden wäre nach dem geplanten Gesetz nicht geschützt, denn Geheimdienste sind komplett ausgenommen, und Behörden können Hinweise einfach unter den Teppich kehren, indem sie sie als Verschlusssache einstufen.“ (Tagesschau 2022).

Der AfD-Abgeordnete Fabian Jacobi warnte dagegen mit Blick auf das Gesetz „vor einer Tendenz zur gegenseitigen Überwachung“ (ebd.).
 

Unklar: Meldungen zum Verbraucherschutz

Auch Anja Piel, Vorstandsmitglied im Deutschen Gewerkschaftsbund, geht das Gesetz nicht weit genug: „Wer den Mut hat, Missstände wie beispielsweise mangelnden Arbeitsschutz oder den Verkauf von altem Fleisch zu melden, verdient Dank und Anerkennung statt Angst vor Repressalien und Nachteilen. Das hätte klarer geregelt werden müssen.“ (Zeit Online 2022)

Sebastian Oelrich, Co-Leiter der Arbeitsgruppe „Hinweisgeberschutz“ bei Transparency International, sieht ebenfalls Nachbesserungsbedarf: „In bestimmten Bereichen ist es für potenzielle Hinweisgebende schwierig zu beurteilen, ob sie geschützt sind oder nicht. Das liegt daran, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes begrenzt und komplex ist.“ (Ebd.) Das Gesetz sollte nach seiner Meinung für alle gelten, deren Hinweise oder Meldungen Bereiche betreffe, die im öffentlichen Interesse liegen.

Quellen:

Deutscher Bundestag (1): Hinweisgeberschutzgesetz passiert Rechtsausschuss. In: Deutscher Bundestag, Presse, 14.12.2022. Abrufbar unter: www.bundestag.de

Deutscher Bundestag (2): Whistleblower sollen besser geschützt werden.. In Deutscher Bundestag, Presse, 26.09.2022. Abrufbar unter: www.bundestag.de

sol/dpa/Reuters: Besserer Schutz von Informanten. Bundestag verabschiedet Whistleblower-Gesetz. In: Spiegel Online, 16.12.2022. Abrufbar unter: www.spiegel.de

Tagesschau: Besserer Schutz für Hinweisgeber. Bundestag stimmt für Whistleblower-Gesetz. In: Tagesschau, 16.12.2022. Abrufbar unter: www.tagesschau.de

Zeit Online: Korruption: Bundestag beschließt besseren Schutz für Whistleblower. In: Zeit online, 16.12.2022. Abrufbar unter: www.zeit.de
 

Aktualisierung:

Der Bundesrat hat das Gesetz am 10. Februar 2023 gestoppt (vgl. Joachim von Gottberg:Bundesrat stoppt Wistleblowergesetz)