Das gesprochene Wort gilt nur nach anschließender Autorisierung

„Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ zieht Linnemann-Interview nach Überarbeitung zurück

Interviews sollen nicht nur informativ und meinungsstark sein, sondern auch authentisch. Man will wissen, was das für ein Mensch ist und wie er oder sie unmittelbar auf Fragen oder Kritik reagiert. Diese Spontanität geht jedoch verloren, wenn der Betroffene das Interview zur Freigabe erhält und nach Beratung mit seiner Presse­abteilung den Text so ändert, dass er in einem besseren Licht erscheint. Im Journalismus gibt es sowohl Befürworter als auch Gegner dieses Prozesses.

Online seit 16.08.2023: https://mediendiskurs.online/beitrag/das-gesprochene-wort-gilt-nur-nach-anschliessender-autorisierung-beitrag-1122/

 

 

Am 19. Juni 2023 führte die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ (FAS) ein Interview mit dem neuen CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann. Es ging um den Vorschlag des CDU-Abgeordneten Thorsten Frei, das individuelle Grundrecht auf Asyl in Deutschland abzuschaffen. In diesem Zusammenhang stellte die Zeitung die Frage, ob dazu nicht einige europarechtliche Änderungen nötig wären, unter anderem an der Europäischen Menschenrechtskonvention. „Linnemann gab klare und sehr weit gehende Antworten“, heißt es in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) (Schuller/Soldt 2023). Allerdings wurde vereinbart, den Text vor der Veröffentlichung autorisieren zu lassen. Dies geschah wohl durch die Pressestelle der CDU, die allerdings zentrale Passagen des Interviews entscheidend veränderte. Die ursprünglich klare Positionierung Linnemanns war verschwunden. Die FAS entschloss sich daraufhin, das Interview nicht zu drucken. (Vgl. ebd.)
 

Umgehen mit nachträglichen Änderungen

Vor diesem Hintergrund stellt sich die schon lange diskutierte Frage, ob die Autorisierung von Interviews wünschenswert, notfalls hinnehmbar oder eher schädlich für die Authentizität der darin gemachten Aussagen ist. In Deutschland kommt es häufig vor, dass durch die Korrektur des Interviewten Äußerungen zugespitzt, oft aber auch abgemildert werden – Letzteres war offenbar nach dem Linnemann-Interview der Fall.

Es stellt sich also die Frage, ob es seitens der Presse sinnvoll ist, überhaupt Interviews zu führen, wenn Interviewte auf eine Freigabe ihrerseits bestehen.

In einer Leitlinie für Interview-Autorisierung schreibt der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) über einen Fall der „taz“: „Im November 2003 schwärzte die Redaktion des Blattes jene Passagen eines Interviews mit dem damaligen SPD-Generalsekretär Olaf Scholz, die auf Wunsch der SPD-Pressestelle verändert werden sollten. Mit ihrer Aktion verscherzte es sich die taz möglicherweise mit dem Sozialdemokraten, fand aber viel Sympathie bei Journalisten und Lesern. Etliche andere Zeitungen solidarisierten sich mit der taz – alle gemeinsam prangerten den um sich greifenden ‚Autorisierungswahn‘ an.“ (DJV 2017) Dabei ist nicht ganz klar, ob es einen Anspruch des Interviewten auf Autorisierung gibt: „Weitgehend unbeantwortet bleibt indes die Frage nach dem Autorisierungsanspruch. Gilt das gesprochene Wort oder hat der Befragte ein Anrecht auf Freigabe seines O-Tons?“ (Ebd.)
 

Klagen der Journalisten

Laut DJV klagen viele Pressevertreter darüber, dass vor allem Unternehmen immer häufiger versuchen, Darstellungen und Zitate so zu verändern, dass die Berichterstattung positiver wirkt. Oft wird die Vorlage des kompletten Artikelmanuskripts zur Bedingung einer Autorisierung gemacht. Das sei mit der Freiheit der Berichterstattung nicht vereinbar, kritisiert der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken (vgl. ebd.). Er rät Journalisten, schon vor dem Interview klare Spielregeln zu vereinbaren. Notfalls bestehe nur noch die Möglichkeit, auf den Abdruck zu verzichten wie im Falle der FAS und Linnemann. (Vgl. ebd.)
 

Vergleich mit Radio- und Fernsehinterviews

In der Diskussion um die Frage, ob man generell auf die Autorisierung verzichten könne, wird auf Radio- und Fernsehinterviews verwiesen: Hier wird das gesprochene Wort aufgenommen und das Gespräch von Journalisten zusammengeschnitten. Schon aufgrund des Zeitdrucks in Nachrichtensendungen wäre es nicht möglich, vorher eine Erlaubnis zur Ausstrahlung einzuholen. Der DJV weist aber auch darauf hin, dass bestimmte Interviewpartner ausschließlich für schriftliche und später autorisierte Interviews zur Verfügung stehen, etwa ungeübte oder in der Kritik stehende Personen. (Vgl. ebd.)

Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass die Ansprüche an Erfahrung und Konzentrationsfähigkeit bei einem Live-Interview im Radio oder Fernsehen sehr hoch sind, unter anderem weil man in kürzester Zeit komplexe Sachverhalte zusammenfassen muss.

Nicht jeder kann diesen Ansprüchen gerecht werden. Deshalb bestehen viele Interviewte auf die Rückversicherung, notfalls im Nachhinein noch Änderungen vornehmen zu dürfen.
 

Pro und Kontra: im Zweifel den Druck verweigern

Margareta Bloom-Schinnerl, Professorin für Medien und Journalismus an der Hochschule Osnabrück, hält die Autorisierung ebenfalls nicht für grundsätzlich schlecht. In einem Radiointerview sagt sie: „Man muss ja deutlich sagen, dass der Autorisierungsprozess durchaus positive Implikationen hat. Der sorgt zum Beispiel dafür, dass inhaltliche, sachliche Fehler vermieden werden beziehungsweise dann eben vor der Veröffentlichung korrigiert werden können. Der Autorisierungsprozess sorgt dafür, dass Gespräche angstfrei bleiben, weil ich weiß ja, dass ich hinterher gegebenenfalls streichen kann. Und […], das denke ich zumindest, die Gesprächspartner sind nicht von vornherein so verdruckst, diplomatisch verdruckst. […] Grundsätzlich ist es so: das Presserecht sieht die Autorisierung nicht vor. Grundsätzlich gilt das gesprochene Wort. Aber soweit ich die Praxis überblicken kann, haben eigentlich alle – DER SPIEGEL, der Stern, Die Zeit, die FR, DIE WELT, die Süddeutsche, die taz – halten sich für ihre Printinterviews, für ihre Onlineinterviews an diese Regeln. Und ich denke, es ist relevant, immer wieder über den Missbrauch nachzudenken […]. Und das, was hier beim Herrn Linnemann geschehen ist, ist ja ein Missbrauch, kann man ja nun deutlich so sagen. […] [D]iese Tradition, Printinterviews autorisieren zu lassen, geht bis weit in die 40er- bzw. 50er-Jahre zurück, als der Spiegel begann, die großen Interviews zu führen und die prinzipiell hat autorisieren lassen. Und das haben dann, wie gesagt, alle Zeitungen, alle Zeitschriften übernommen. Und auch das muss man ja eigentlich sagen, dass durch diese Autorisierungspraxis die Interviews als absolut zitierfähig gelten. Da gibt es nichts dran zu rütteln, so und so hat der Mensch das gesagt.“ (Bloom-Schinnerl 2023)
 

Klare Aussagen sollten bestehen bleiben

Wer schon einmal Interviews geführt hat, weiß, dass der gesprochene Text nur selten unkorrigiert veröffentlicht werden kann. Man kommt mit dem Interviewpartner ins Gespräch, redet womöglich eine Stunde und hat 20 Seiten Text, den man auf zwei oder vier Seiten zusammenfassen muss. Zwangsläufig ändert sich dadurch das gesprochene Wort. Fast nie ist es identisch mit dem geschriebenen Text, schon weil sprachliche Korrekturen zur Praxis gehören und erlaubt sein sollten.

Wenn Linnemann allerdings klare Aussagen trifft, die er später aus dem Text herausnimmt, und das Ganze nachweisbar ist, weil das Interview aufgenommen wurde, sollte man sich nicht an die Autorisierung halten müssen.

Vielleicht wäre das ein Kompromiss.
 

Quellen:

Bloom-Schinnerl, M.: Interview-Autorisierung im Print – Wie zeitgemäß ist das Mitspracherecht?. Gespräch mit V. Linß und M. Böttcher: In: Breitband, 05. 08.2023. Abrufbar unter: www.deutschlandfunkkultur.de (letzter Zugriff: 16.08.2023)

Deutscher Journalisten-Verband (DJV): Leitlinien für die Intrerview-Autorisierung. In: DJV-Wissen 16, 2017. Abrufbar unter: www.djv.de (letzter Zugriff: 16.08.2023)

Schuller, K./Soldt, R.: Streit über Merz. In der CDU kippen die Dominosteine. In: FAZ.NET, 31.07.2023. Abrufbar unter: www.faz.net (letzter Zugriff: 16.08.2023)