Joachim von Gottberg
im Gespräch mit
Thomas Krüger
Die Ablehnung der Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags in Nordrhein-Westfalen im Dezember 2010 hatte für die Institutionen des Jugendschutzes eine entwicklungsbeeinträchtigende, wenn nicht gar entwicklungsgefährdende Wirkung und wäre von den Landesmedienanstalten wahrscheinlich als unzulässig eingestuft worden. In einer Zeit, in der sich die Medienwelt in ungeheurer Geschwindigkeit ändert, sind die Bemühungen der Politik, für das Internet Erfolg versprechende Regeln einzuführen, vorerst gescheitert. Während Politiker öffentlich einen baldigen neuen Anlauf für eine gesetzliche Regelung ankündigten, wurde hinter verschlossenen Türen deutlich, dass aufgrund des unsicheren Ausgangs einer neuen Gesetzesinitiative ein solches Projekt derzeit in der Medienpolitik keine Priorität besitzt. Was bedeutet das für die Zukunft des Jugendmedienschutzes? Können wir die Probleme auch mit den gegenwärtigen Gesetzen regeln? tv diskurs sprach darüber mit Thomas Krüger, Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und Stellvertretender Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM).
Printausgabe tv diskurs: 16. Jg., 3/2012 (Ausgabe 61), S. 96-101