Google muss Links auf offensichtliche Falschinformationen löschen

Wenn Nutzer*innen nachweisen können, dass eine Information falsch ist, muss Google die Verlinkung löschen, so lautet das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Online seit 12.12.2022: https://mediendiskurs.online/beitrag/google-muss-links-auf-offensichtliche-falschinformationen-loeschen-beitrag-1122/

 

 

Über die Google-Suche bekommt man die unterschiedlichsten Suchergebnisse, deren verlinkte Inhalte nicht unbedingt der Wahrheit entsprechen müssen: Sie können Darstellungen oder Vorwürfe enthalten, die bewusst erfunden wurden, um eine Firma oder eine Privatperson in ein schlechtes Licht zu rücken und ihren Ruf zu beschädigen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun entschieden: Wenn jemand, der von einer solchen Falschdarstellung betroffen ist, gegenüber dem Suchmaschinenbetreiber nachweist, dass die Angaben nicht der Wahrheit entsprechen, ist Google verpflichtet, die Verlinkung zu löschen. Der EuGH wurde in dieser Sache aufgrund einer Anfrage des Bundesgerichtshofs tätig.

[Hierzu] bedürfe es keiner richterlichen Entscheidung, sondern Betroffene müssten lediglich diejenigen Beweise vorlegen, deren Zusammenstellung für sie zumutbar sei. (Handelsblatt 2022)

Geklagt hatte ein Ehepaar, das mit seiner Investmentgesellschaft Geldanlagen anbietet. Eine amerikanische Website hatte sich kritisch über diese Anlagemodelle geäußert, dem Ehepaar aber angeboten, die Kritik gegen Bezahlung aus dem Netz zu nehmen. Das Ehepaar war der Meinung, die Seite verbreite unzutreffende Informationen. (vgl. Deppe 2022) Sie beschwerten sich bei Google und forderten das Unternehmen auf, die Verlinkung herauszunehmen. Google hatte sich mit dem Argument, dass man nicht wisse, ob die Anschuldigungen tatsächlich falsch seien, geweigert. Daraufhin klagte das Paar dagegen.

Der EuGH stellt auch klar:

Die Rechte der betroffenen Person auf Schutz der Privatsphäre und auf Schutz personenbezogener Daten überwiegen im Allgemeinen gegenüber dem berechtigten Interesse der Internetnutzer, die potenziell Interesse an einem Zugang zu der fraglichen Information haben. (Gerichtshof der Europäischen Union 2022)

Das Urteil stärkt zum einen die Rechte der Nutzer*innen, zum anderen entlastet es aber auch Google und Co.: Sie müssen nicht von sich aus überprüfen, wie seriös ihre verlinkten Suchergebnisse sind. Aber sie müssen entsprechende Beschwerden der Nutzer*innen ernst nehmen und genau überprüfen. Das gilt vor allem für Fotos: „Weil nämlich ein Foto in falschem Zusammenhang den Betreffenden sehr belasten kann, muss die Suchmaschine bei den so genannten Thumbnails, also den kleinen Bildern in der Ergebnisliste, besonders vorsichtig sein.“ (Deppe 2022)  

Quellen:

Deppe, G.: EuGH-Urteil zu Suchmaschinen: Google muss Links zu Falschinfos löschen.In: Tagesschau.de, 08.12.2022. Abrufbar unter: www.tagesschau.de

Gerichtshof der Europäischen Union: Pressemitteilung Nr. 197/22. In: curia.europa.eu, 08.12.2022. Abrufbar unter: https://curia.europa.eu/; vgl. auch Gulden, K.: Recht auf Vergessenwerden – Google-Urteil des EuGH: Personen können Google Einträge löschen lassen. In: Gulden/Röttger Rechtsanwälte, 26.06.2020, aktualisiert am 08.12.2022. Abrufbar unter: https://ggr-law.com/

Handelsblatt: EUGH-URTEIL: Google muss Links auf „offensichtlich unrichtige“ Daten löschen. In: Handelsblatt.com, 08.12.2022. Abrufbar unter: www.handelsblatt.com