Jedem Kanton sein eigenes Süppchen

In der Schweiz gibt es keinen einheitlichen Jugendmedienschutz

Tilmann P. Gangloff im Gespräch mit Marcel Meier

Während in Deutschland für nahezu jedes Medium auch ein eigenes Gesetz existiert, ist in der Schweiz der Jugendschutz allein für den Bereich des Kinos gesetzlich geregelt. Der Videomarkt, das Fernsehen und das Internet werden mangels entsprechender rechtlicher Grundlage praktisch überhaupt nicht kontrolliert. Hinzu kommen unterschiedliche kantonale Regelungen. Die Schweiz besteht ja nicht nur aus drei Sprachgebieten, sondern auch aus verschiedenen Kulturen, weshalb sie gewissermaßen einen europäischen Mikrokosmos darstellt. tv diskurs sprach mit Marcel Meier, zur Zeit des Interviews Leiter der Gewerbe- und Gemeindepolizei im Kanton Bern und damit zuständig für die Filmfreigaben.

Printausgabe tv diskurs: 5. Jg., 4/2001 (Ausgabe 18), S. 4-9

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