Christoph Brandenburg,
Philipp Lammeyer
Gegenstand des Beitrags ist die Frage, ob der KJM bei ihrer Aufsichtstätigkeit generell und im Speziellen bei der Überprüfung der Einhaltung der rechtlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums durch die Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle ein solcher gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zukommt.
Printausgabe tv diskurs: 14. Jg., 4/2010 (Ausgabe 54), S. 90-101