USK und FSK führen Deskriptoren neben den Altersfreigaben ein
Die FSK erteilt seit ihrer Gründung für jeden Kinospielfilm Altersfreigaben, seit 1985 müssen auch alle bespielten Videokassetten bzw. DVDs (Bildträger) über eine Altersfreigabe verfügen. Filme und DVDs ohne Altersfreigabe dürfen Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden. Die Freigaben bieten Eltern und Jugendlichen eine Orientierung, ob durch den Film Gefährdungen zu befürchten sind. Im Kino müssen die Altersfreigaben an der Kinokasse aushängen, die Kinobetreiber sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass nur Zuschauer:innen mit dem entsprechenden Freigabealter eingelassen werden. Bildträger dürfen ebenfalls nur an Personen mit dem entsprechenden Alter abgegeben werden.
Bisher enthielten die Kennzeichen ausschließlich die Altersfreigaben und waren auf Bildträgern mit einer Farbe verknüpft, damit sie im Regal leichter erkennbar sind: weiß (ohne Altersbeschränkung), gelb (frei ab 6 Jahren), grün (frei ab 12 Jahren), blau (frei ab 16 Jahren) oder rot (keine Jugendfreigabe). Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) verwendet die gleichen Farben, doch stehen Altersangabe und Urheber in einer Raute und nicht in einem Kreis wie bei der FSK.
Darüber, warum die FSK oder USK zu welchem Ergebnis kamen, konnten jugendliche Zuschauer:innen, ihre Eltern oder die interessierte Öffentlichkeit bisher nur spekulieren. Die Begründungen in den Jugendentscheiden der FSK sind vertraulich und werden nicht veröffentlicht. Allerdings hat sich die FSK 2010 entschlossen, auf ihrer Website eine zusammenfassende Begründung für die Freigabe aufzunehmen.
Das 2021 in Kraft getretene Jugendschutzgesetz schreibt nun in § 14 Abs. 2a sogenannte Deskriptoren vor, die auf den Bildträgern die wesentlichen Gründe für die Altersfreigabe des Mediums und dessen potenzielle Beeinträchtigung der persönlichen Integrität angeben. Eine ähnliche Regelung ist auch im Entwurf des zukünftigen Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (§ 5 Abs. 1 Satz 3 JMStV-E) vorgesehen, der sich auf Fernseh- oder Onlineinhalte bezieht (vgl. Rundfunkkommission der Länder).
Die USK, als Prüfinstitution für Computerspiele zuständig, hat zeitgleich mit der FSK begonnen, Deskriptoren in die Praxis umzusetzen:
Ab Januar 2023 finden Eltern bei neu eingestuften Spielen neben zusätzlichen Informationen zu den Gründen für die Freigabe auch Hinweise zu vorhandenen Funktionen im Spiel, wie in etwa zu Kauf- oder Kommunikationsmöglichkeiten. Dies schafft Transparenz und unterstützt Eltern noch besser dabei, eine informierte Entscheidung bei der Spielauswahl zu treffen und Spieleinstellungen auf den Geräten entsprechend anpassen zu können. (USK)
Ähnlich weist die FSK auf die Einführung der Deskriptoren hin:
Die Deskriptoren als einfach und schnell zu erfassende Hinweise runden das bereits existierende Informationsangebot perfekt ab. Sie ermöglichen Kindern, Jugendlichen und Eltern informiert Entscheidungen zu treffen und stehen damit für ein positives Filmerlebnis für alle Altersgruppen. (FSK)
FSK und USK verwenden größtenteils unterschiedliche Deskriptoren. In Abhängigkeit von der beschlossenen Altersfreigabe spricht die FSK zum Beispiel von Bedrohung (6) oder von Gewalt (12, 16, 18), sexualisierte Gewalt gibt es als Deskriptor für die Altersfreigaben 12, 16 und 18. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass diese Thematik bei den unteren Freigaben vorkommen sollte, würde dies als belastende Szene abgebildet. Die USK unterscheidet entsprechend der Ausprägung, Ästhetik und dem Realitätsgrad angedeutete Gewalt, Fantasy-Gewalt, drastische Gewalt, Comic-Gewalt, Gewalt und sexualisierte Gewalt.
Bis zum 30. Juni 2023 sollen die Deskriptoren zusätzlich zu den FSK-Altersfreigaben sukzessive auf den verschiedenen Vertriebswegen verwendet werden und im Kino, auf der Rückseite von Bildträgerverpackungen und im Onlinebereich zu finden sein.
Quellen:
FSK: Mehr Orientierung für Familien bei der Medienauswahl. In: FSK, Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft. Abrufbar unter: www.fsk.de
Rundfunkkommission der Länder: Diskussionsentwurf zur Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV), Stand: April 2022. In: Rheinland-Pfalz. Die Landesregierung. Abrufbar unter: www.rlp.de
USK: Die USK-Alterskennzeichen. In: USK, Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle. Abrufbar unter: usk.de