Seit 1994 muss es in jedem Sender einen Jugendschutzbeauftragten geben. Ihre Aufgaben reichen von der allgemeinen Programmaufsicht über die Programmberatung bis hin zu einer Vielzahl von Gremientätigkeiten und medienpädagogischen Aktivitäten. Wie sieht der Alltag in den Sendern aus? Nach welchen Gesichtspunkten werden Programme bearbeitet und wo gibt es Konflikte – mit Prüfinstanzen und Aufsichtsbehörden, mit Programmredaktionen und mit den Zuschauern?
Printausgabe tv diskurs: 3. Jg., 2/1999 (Ausgabe 8), S. 38-44