Bundesrat stoppt Whistleblowergesetz

Mitarbeiter*innen von Firmen oder Behörden, die Kenntnis über Gesetzesverstöße ihrer Arbeitgeber erlangen, sollen nach einer Richtlinie der EU ihre Kenntnisse melden können, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen. Die Bundesregierung muss die Richtlinie umsetzen und hat ein entsprechendes Gesetz im Oktober durch den Bundestag gebracht. Der Bundesrat hat es jedoch am 10. Februar 2023 gestoppt.

Online seit 14.02.2023: https://mediendiskurs.online/beitrag/bundesrat-stoppt-whistleblowergesetz-beitrag-1122/

 

 

Mit einer Verspätung von einem Jahr hat die Bundesregierung im Oktober 2022 eine EU-Richtlinie umgesetzt, nach der sogenannte Whistleblower, die gesetzeswidrige Praktiken in ihren Unternehmungen oder Behörden melden, vor Strafverfolgung oder anderen negativen Konsequenzen wie Kündigungen geschützt werden. Der Bundestag hat dem „Hinweisgeberschutzgesetz“ am 16. Dezember 2022 zugestimmt (vgl. Gottberg 2022). Nun hat der Bundesrat am 10. Februar 2023 mit den Stimmen der CDU-geführten Bundesländer das Gesetz abgelehnt. Die Bundesregierung oder der Bundestag müssen nun entscheiden, ob sie den Vermittlungsausschuss anrufen oder das Gesetz überarbeiten.
 

Zu teuer und zu aufwendig

Grundsätzlich stimmt auch die CDU der Einführung eines solchen Gesetzes zu. Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) kritisierte an der Gesetzesvorlage aber die hohen Kosten, die für Unternehmen entstehen würden, die ab einer bestimmten Größe Meldestellen für Whistleblower einrichten müssen. Außerdem sei viel Bürokratie damit verbunden. Roman Poseck (CDU), Justizminister in Hessen, vertrat die Ansicht, durch die geplante Vorschrift, einen Meldekanal auch für Hinweisgeber*innen einzurichten, gehe die Regierung über die Vorgaben der zugrundeliegenden EU-Verordnung hinaus.
 

Wichtige Handhabe gegen schwarze Schafe

Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Benjamin Strasser (FDP), vertrat dagegen die Überzeugung, das Gesetz würde die Unternehmen und Behörden vor Haftungsansprüchen oder Reputationsverlusten schützen:

Niemandem ist damit gedient, Probleme unter den Teppich zu kehren.“ (ZDF/AFP)

Thüringens Bundesratsminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) schloss sich dem an. Es gehe in dem Gesetz um eine „moderne Fehlerkultur in Unternehmen“ (ebd.). Es würde dafür sorgen, dass es weniger „schwarze Schafe“ gebe, die zum Beispiel Arbeitnehmerrechte oder Verbraucher- und Umweltschutzbestimmungen  missachteten. Transparency Deutschland bezeichnete das Scheitern des Gesetzes als „Trauerspiel“. Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic kündigte an, das Gesetz so zu überarbeiten, dass eine Zustimmung des Bundesrates nicht mehr nötig sei. Der CDU warf sie vor:

Wer Whistleblower nicht schützt, schützt Missbrauch, Korruption und Mauschelei.“ (ZDF/AFP)

Quellen:

Gottberg v., J.: Bundestag verabschiedet Gesetz zum Schutz von Wistleblowing. In: mediendiskurs.online, 22.12.2022. Abrufbar unter: mediendiskurs.online

ZDF/AFP: Widerstand der Unionsländer. Whistleblower-Schutz: Bundesrat stoppt Gesetz. In: ZDF heute, 10.02.2023. Abrufbar unter: www.zdf.del