Gesetz zum Schutz von Whistleblowern endlich verabschiedet

Wenn im eigenen Unternehmen etwas schiefläuft, ist es für die Mitarbeiter bisher schwierig gewesen, solche Missstände ohne negative Konsequenzen zu melden, um sie abzustellen. Nun wurde das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet, das Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet, entsprechende Meldestellen einzurichten. Nachdem das Gesetz im Februar vom Bundesrat abgelehnt wurde, hat er es jetzt am 12. Mai 2023 nach einigen Änderungen passieren lassen.

Online seit 17.05.2023: https://mediendiskurs.online/beitrag/gesetz-zum-schutz-von-whistleblowern-endlich-verabschiedet-beitrag-1122/

 

 

Eigentlich hätte ein Gesetz zum Schutz von Mitarbeitern, die rechtswidrige und übergriffige Praktiken ihrer Firmen oder Institutionen melden wollen, schon am 17. Dezember 2021 umgesetzt werden sollen – das jedenfalls waren die Vorgaben einer Richtlinie der EU. Aber die damalige schwarz-rote Bundesregierung brachte kein entsprechendes Gesetz auf den Weg. Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP legte inzwischen einen Entwurf vor, der im Dezember 2022 vom Bundestag verabschiedet wurde. Der Bundesrat lehnte das Gesetz aber im Februar mit den Stimmen der unionsregierten Länder im Bundesrat ab (vgl. Gottberg 2023).
 

Änderungen im Vermittlungsausschuss

Die Bundesregierung verwies das Gesetz in den Vermittlungsausschuss, in dem einige Änderungen vorgenommen wurden: Im Gesetzesentwurf war vorgesehen, dass die Meldestellen von den Whistleblowern auch anonyme Meldungen entgegennehmen müssen. Das war von der Union kritisiert worden, weil sie befürchtete, eine solche Regelung könne missbraucht werden: Wer seinem Unternehmen eins auswischen will, kann dies tun, ohne erkannt zu werden. Als eine weitere Änderung wurde die Obergrenze der Bußgelder von 100.000 Euro auf 50.000 Euro herabgesetzt.

Nun kann das Gesetz Mitte Juni, also vier Wochen nach der Verabschiedung im Bundesrat, in Kraft treten.
 

Die wichtigsten Vorschriften

Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden müssen ab Mitte Juni sichere Hinweisgebersysteme einführen, Firmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden müssen dies erst bis zum 17. Dezember 2023 umgesetzt haben. Neben diesen unternehmensinternen Meldestellen wird beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eine externe Meldestelle eingerichtet. Sie soll für Bund und Länder zuständig sein und Hinweise aus der Privatwirtschaft und dem Public Sector annehmen. Daneben können auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und das Bundeskartellamt (BKartA) entsprechende Hinweise entgegennehmen, wenn diese in ihren Zuständigkeitsbereich fallen. Auch können die Bundesländer eigene Meldestellen einrichten. Die Meldestellen dürfen auch besonders geschützte Daten nach der EU-DSGVO verarbeiten. (Bundesjustizministerium 2023)

Öffentliche Unternehmen sowie Städte und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen ab Mitte Juni ebenfalls Hinweisgebersysteme anbieten. Gemeldet werden kann mündlich oder schriftlich, auf Wunsch kann die Meldung auch persönlich vorgetragen werden. Die Meldestellen müssen spätestens nach drei Monaten den hinweisgebenden Personen mitteilen, welche Konsequenzen die Meldung hatte.

Quellen:

Bundesjustizministerium: Gesetzgebungsverfahren 15. März 2023: Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. In: Bundesministerium der Justiz, 15.05.2023. Abrufbar unter: www.bmj.de

Buschmann, M.: Neue Richtlinie. Mehr Schutz für Whistleblower. In: Phoenix, 13.04.2022. Abrufbar unter: www.youtube.com

Gottberg, J. v.: Bundesrat stoppt Whistleblowergesetz. In: mediendiskurs.online, 14.02.2023. Abrufbar unter: mediendiskurs.online