Anja Humberg schildert das Vorgehen des Beschwerdeausschusses der Freiwilligen
Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) im Umgang mit ersten Beschwerden zur Darstellung von „Kindern oder Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung“ (§ 4 Abs. 1 Nr. 9 JMStV).
Printausgabe tv diskurs: 10. Jg., 1/2006 (Ausgabe 35), S. 80-81