BAJ schlägt zentrale Stelle „Jugendschutz und Rundfunk“ vor
Tilmann P. Gangloff
Auf einer Tagung im Rahmen des Deutschen Jugendhilfetags in Nürnberg (2000) hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz (BAJ) auf Schwächen beim gesetzlichen Kinder- und Jugendschutz hingewiesen. Dazu gehören u.a. der Reformbedarf des Jugendmedienschutzes; Rechtslücken im Bereich der Online-Dienste. Die BAJ plädiert für eine Konzentration der zersplitterten Zuständigkeiten.
Printausgabe tv diskurs:
4.
Jg., 3/2000
(Ausgabe
13), S. 110-110
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