Das Fernseharchiv. Der Fall: „Jetzt reicht’s!“

Christian Richter

Dr. Christian Richter ist Fernseh- und Medienwissenschaftler und Referent für Medienbildung. Er beschäftigt sich mit der Theorie und Programmgeschichte des Fernsehens und den Mechanismen und Ästhetiken von On-Demand-Angeboten sowie mit Medienbildung und Digitaler Bildung.

Die krawallige Verbrauchershow Jetzt reicht’s! mit Vera Int-Veen wollte ihren Zuschauenden bei deren Rechtsproblemen helfen, bis sie selbst in einen langen Gerichtsstreit geriet. Das Fernseharchiv blickt dieses Mal auf eine Sendung zurück, der das Bundesverfassungsgericht quasi bescheinigte, eine Mogelpackung zu sein.

Printausgabe mediendiskurs: 27. Jg., 4/2023 (Ausgabe 106), S. 12-13

Vollständiger Beitrag als:

Der Untertitel von Jetzt reicht’s! brachte das Konzept der neuen Verbrauchershow von SAT.1 auf den Punkt. Die Sendung nahm sich vor, die Fälle von ungerecht behandelten Bürger:innen im Studio vorzustellen und mit der jeweiligen Gegenseite eine Lösung des Konflikts herbeizuführen. Mit dieser Idee war die Show zum Zeitpunkt ihrer Premiere am 26. Februar 1997 nicht allein, denn zeitgleich versprachen schon die Redaktionen von Wie bitte?! (RTL, 1992 – 1999), Wir kämpfen für Sie! (RTL, 1995 – 1999) und Ein Fall für Escher (MDR, 1995 – 2013), sich in ähnlicher Weise für das Publikum einzusetzen. Nur eine Woche nach SAT.1 schickte das ZDF unter dem Titel Mit mir nicht! Welsers Fälle (1997 – 2000) noch eine weitere Variante ins Rennen.
 


Um ihren Aktionismus und ihr Engagement zu unterstreichen, trugen die meisten dieser Magazine ein Ausrufezeichen im Titel. Das Fernsehen verstand sich in ihnen als Anwalt der Zuschauenden gegen Behördenwillkür, falsche Abrechnungen und gierige Konzerne. Und so sah sich auch Jetzt reicht’s!. Entsprechend ging es am späten Mittwochabend um Mängel in Mietwohnungen, um zu Unrecht vergebene TÜV-Plaketten, um Kreditbetrug, um überhöhte Anwaltsrechnungen, um Streitigkeiten mit Versandhändlern oder um nicht ausgelieferte Autos. Die Redaktion verfolgte hierbei keine objektive Berichterstattung, stattdessen stellte sie sich gewöhnlich auf die Seite der Geschädigten und inszenierte diese mit „burschikoser Berufsbetroffenheit“ konsequent als „Bürger in Opferpose“ (Schultheis 1997).

Der dadurch konstruierte vermeintlich ungleiche Kampf von hilflosen Zuschauenden gegen „die da oben“ mündete regelmäßig in einer emotionalen Konfrontation, in der die beschuldigte Behörde oder das betreffende Unternehmen zum Einlenken genötigt werden sollte. Für das Funktionieren dieser Erzählung war es unabdingbar, dass die Betroffenen am Ende einen noch so kleinen Triumph gegen die vermeintliche Ungerechtigkeit erfuhren. Gelang keine Einigung mit dem Gegner, scheute sich die Produktionsfirma nicht, selbst für einen Teil des Schadens aufzukommen: beispielsweise nicht ausgelieferte Badezimmermöbel zu bezahlen. Ein Irgendwie-Happy-End musste um jeden Preis her.

„Die Kamera blickt dabei von unten in unsre Gesellschaft hinein“, resümierte Barbara Sichtermann (1997) einst die ersten Folgen. Das war in doppeltem Sinne zu verstehen: erzählerisch und bezogen auf das Niveau der Konfliktbewältigung. Der Grundton der Ausgaben orientierte sich nämlich stark an den zu dieser Zeit sehr präsenten krawalligen Talkshows im Tages- und Nachmittagsprogramm. Nicht zufällig wurde deshalb mit Vera Int-Veen eine Moderatorin gefunden, die parallel auch durch den Daily Talk Vera am Mittag (SAT.1, 1996 – 2006) führte. So kam es beim Auftakt von Jetzt reicht’s! dazu, dass ein aufgebrachter Mann aus dem Studiopublikum den anwesenden Autohändler:innen und ihren Anwälten zurief: „Man sollte euch alle einsperren!“, woraufhin ihm Int-Veen mit dem Satz: „Sie haben recht!“ noch zustimmte.
 


Die Kamera blickt dabei von unten in unsre Gesellschaft hinein.


 

Nun ist es so eine Sache mit der Idee, sich selbst zum Anwalt für andere aufzuschwingen. In Deutschland bedarf es seit 1935 für die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einer behördlichen Genehmigung. Das Recht, andere Personen in juristischen Fragen zu beraten oder sie gar zu vertreten, obliegt also Jurist:innen und nicht Redakteur:innen oder Moderator:innen. Zulässig ist hingegen eine Berichterstattung, die mit dem Blick auf allgemeine Informations- und Unterhaltungsinteressen Rechtsfälle journalistisch aufbereitet. Ein gängiges Mittel, diese Regelung zu dehnen, besteht darin, echte Anwält:innen im Ablauf als Expert:innen zu installieren, die dann rechtliche Fragen beantworten. Bei Vera Int-Veen übernahm diese Aufgabe der stets gestriegelte Dr. Friedrich Kösters.

Drei anderen Anwälten reichte dies offenbar nicht aus. Sie sahen in dem Programm trotzdem unzulässige „konkrete Rechtsbesorgung im Einzelfall“ (BVerfG 2004) und leiteten ein Verfahren wegen Verstoßes des damals gültigen Rechtsberatungsgesetzes ein. Hier teilte sich Jetzt reicht’s! das Schicksal mit Wie bitte?!, Wir kämpfen für Sie! und anderen Mitbewerbern, die zuvor ähnliche Vorwürfe vor Gericht abzuwehren hatten.

Mit ihrer Beschuldigung hatten die Kläger in den ersten Instanzen Erfolg. Das Landgericht wies das Team an, sich nicht mehr für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen von Zuschauenden einzusetzen und sie nicht mehr aufzufordern, sich bei rechtlichem Ärger an sie zu wenden. Diese Entscheidung traf das Format mitten ins Mark seines Konzepts, das sich aufgrund der rechtlichen Anordnung zudem seines Untertitels entledigen musste. In der zweiten Staffel, die ab September 1998 im Vorabendprogramm lief, standen darum Produkttests und allgemeine Geschäftspraktiken im Vordergrund.

Der Rechtsstreit um das Format gipfelte schließlich in einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Es stellte fest, dass die Sendung doch nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoße, weil in ihr Rechtsfragen „ersichtlich nicht erörtert“ (ebd.) würden. Wie konnte das aber sein? Dazu muss man wissen, dass in vielen der vorgestellten Angelegenheiten eigentlich gar kein Unrecht vorlag, sondern sich die Betroffenen lediglich ungerecht behandelt fühlten. Oft waren es Fälle, in denen das Recht sogar eine korrekte Anwendung fand und „gerade die Treue zu bürokratischen Verfahren und papiernen Verträgen bizarre Mißstände erzeugt“ hatte (Sichtermann 1997). Im Kern bestand das Vorgehen von Formaten wie Jetzt reicht’s! daher darin, die beschuldigten Unternehmen zum Einräumen von Kulanz zu drängen, um sich auf diese Weise vor einem größeren Imageschaden zu schützen.

Das erkannte ebenso das Bundesverfassungsgericht und schrieb zur Begründung des Urteils, die Produktion nutze vor allem „die Wirkung öffentlicher Medienberichterstattung, um die angesprochenen Unternehmen zu einem Entgegenkommen“ (BVerfG 2004) zu bewegen. Und weil sie damit nicht wirklich auf dem Gebiet des Rechts unterwegs war, konnte sie gar nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen. Das Urteil war für SAT.1 zwar ein formaler Sieg, es offenbarte aber zugleich, dass die Reihe eigentlich eine Mogelpackung war. Das Publikum bekam darin scheinbar rechtliche Lösungswege präsentiert, die ihm jedoch ohne Anwesenheit von Fernsehkameras gar nicht offenstanden. Streng genommen war die Sendung eigentlich ein Fall für sich selbst. Das war zur Urteilsverkündung im März 2004 allerdings längst egal, da die Verbrauchershow Jetzt reicht’s! zu diesem Zeitpunkt bereits seit knapp sechs Jahren eingestellt war.
 

Literatur:

BVerfG: Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2004 1 BvR 517/99 -, Rn. 1–43. Abrufbar unter: www.bundesverfassungsgericht.de

Schultheis, C.: Kulanz oder Lynchjustiz. In: taz, 28.02.1997, S. 18. Abrufbar unter: https://taz.de

Sichtermann, B.: Übermut der Ämter. In: Die Zeit, 14/1997, 28.03.1997. Abrufbar unter: www.zeit.de